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Vitotwin 300-W Im Parallelbetrieb Zum Stromnetz; Messung Der Erzeugten Elektrischen Energie - Viessmann VITOTWIN series Planungsanleitung

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Planungshinweise
(Fortsetzung)
Elektrischer Schutzbereich
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Vitotwin 300-W im Parallelbetrieb zum Stromnetz

Beim Betrieb des Vitotwin 300-W wird die erzeugte elektrische Energie
in das Gebäudenetz und/oder elektrische Verteilnetz des örtlichen
Netzbetreibers eingespeist. Diese Betriebsart wird als Netzparallelbe-
trieb bezeichnet. Dabei ist der Vitotwin 300-W mechanisch mit dem
Stromnetz des Verteilnetzbetreibers (VNB) verbunden.
Für diesen Betrieb gelten einige Richtlinien und Vorschriften, die bei
der elektrischen Netzeinbindung beachtet werden müssen:
■ Die gültigen technischen Anschlussbedingungen (TAB) für den
Anschluss an das Niederspannungsnetz in ihren aktuellen Ausfüh-
rungen. Diese sind beim zuständigen Verteilnetzbetreiber (VNB)
anzufordern.
■ Die gültigen DIN VDE Richtlinien, insbesondere die DIN VDE 0100
Teil 701, DIN VDE 0100-551, DIN VDE 0126-1-1 und die DIN VDE
AR-N 4105.
■ Der Netzanschluss (230 V, 50 Hz) muss über einen festen
Anschluss erfolgen.

Messung der erzeugten elektrischen Energie

Im Vitotwin 300-W ist ein Netto-Wechselstromzähler (Z2) eingebaut.
Dieser erfasst die gesamte erzeugte elektrische Energie abzüglich des
Eigenverbrauchs des Vitotwin 300-W. Dieser Zähler ist MID-geeicht
und für die Abrechnung nach DIN VDE AR-N 4105:2011-08 und Kraft-
Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zugelassen.
Die Eichung des eingebauten Zählers ist für die Dauer von 8 Jahren
gültig. Nach Ablauf der Eichfrist muss der Zähler neu geeicht oder
durch einen Fachbetrieb ausgetauscht werden. Der neue Zähler muss
gegebenenfalls beim EVU angemeldet werden.
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Elektrische Anlagen in Räumen mit Badewanne oder Dusche müssen
so errichtet sein, dass Personen nicht gefährlichen Körperströmen
ausgesetzt werden können.
Nach VDE 0100 dürfen Leitungen zur Versorgung von festangebrach-
ten Verbrauchern in den Bereichen 1 und 2 nur senkrecht verlegt und
von hinten in das Gerät eingeführt werden.
■ Arbeitsschutzbestimmungen und UVV der einschlägigen Berufsge-
nossenschaften.
■ Niederspannungs-Anschlussverordnung (NAV) sowie die ergänz-
enden Bestimmungen des jeweiligen VNB zur NAV.
■ Die jeweils gültigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften.
Vor der Erstinbetriebnahme muss der Vitotwin 300-W beim örtlich
zuständigen VNB angezeigt werden. Wir empfehlen, vor der Installa-
tion mit dem örtlichen VNB-Kontakt auf zu nehmen und technische
Fragen sowie den Ablauf der Abnahme zu klären. Die gültigen Anmel-
deformulare nach VDE AR-N 4105 sind dem zuständigen VNB zu
übergeben. Die Anmeldeformulare stehen als Download unter
www.viessmann.de zur Verfügung.
Hinweis
Regional werden vom VNB teilweise abweichende Unterlagen gefor-
dert.
Der bauseits vorhandene Hauptbezugszähler in der Niederspan-
nungs-Hauptverteilung (Zählerschrank) muss bei der Überschussein-
speisung durch einen saldierenden Zweirichtungs-Stromzähler ersetzt
werden. Der Zählerwechsel mit anfallenden Formalitäten muss durch
einen konzessionierten Elektrofachbetrieb angemeldet und in Abstim-
mung mit dem Verteilnetzbetreiber (VNB) vorgenommen werden.
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Diese Anleitung auch für:

Vitotwin 300-w typ c3hcVitotwin 350-f

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