sind unbedingt die Hinweise der TROL (Fachregeln), der DIN 18896 etc.
zu beachten und anzuwenden. Insbesondere ist auf eine ausreichende
Dimensionierung der Rohrleitungen zu achten!
Bei Verwendung des Drehsockels muss der Anschluss dauerhaft
fexibel gestaltet werden! Die Drehmöglichkeit darf nicht beeinträch-
tigt werden.
Verbrennungsluftöffnungen und -leitungen dürfen nicht verschlossen oder
zugestellt werden, sofern nicht durch besondere Sicherheitseinrichtungen
sichergestellt ist, dass die Feuerstätte nur bei geöffnetem Verschluss
betrieben werden kann. Der Querschnitt darf nicht durch einen Ver-
schluss oder durch ein Gitter verengt werden. Sollte dieses Rohr für die
Verbrennungsluft aus dem Gebäude geführt werden, so ist dieses mit
einer Absperrvorrichtung zu versehen. Dabei muss die Stellung der
Absperrvorrichtung von außerhalb der Verbindungsleitung erkennbar sein.
Bei dieser Ausführung sollte die Rohrleitung isoliert sein, da Kondensat-
bildung möglich ist. Außerdem sollte das Rohr so verlegt sein, dass kein
Wasser oder sonstige Stoffe in den Kaminofen eindringen können und
evtl. anfallendes Kondensat nach außen abfließen kann. Auch mit einer
separaten Verbrennungsluftzufuhr für den Kaminofen kann dessen
Betrieb durch eine Lüftungsanlage gestört werden. Deshalb ist der
gleichzeitige Betrieb nicht möglich.
Nach den Vorschriften sind Verbrennungsluftleitungen in Gebäuden mit
mehr als zwei Vollgeschossen, die Brennwände überbrücken, so
herzustellen, dass Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse oder
Brandabschnitte übertragen werden können. Landesspezifische- und
örtliche Brandschutzbestimmungen sind zu beachten!
2.5
Brandschutz
Grundsätzlich muss ein Wandabstand von mind. 50 mm eingehalten
werden. Aus Gründen der Sicherheit und des Brandschutzes sind
bei zu schützenden Wänden oder brennbaren Bauteilen größere
Abstände sicherzustellen.
Montage an einer geraden Wand:
Wird der Kaminofen, wie in Abbildung 3a dargestellt aufgebaut, muss ein
Mindestabstand von 100mm nach hinten eingehalten werden.
Wenn der Kaminofen, wie in Abbildung 3b dargestellt aufgebaut wird,
muss ein Mindestabstand von 130mm nach hinten eingehalten werden.
Werden Wandbelege aus nicht brennbarem Material und ohne Strahlen-
schutz montiert, ist der hinter Abstand von 130mm auf 370mm zu
vergrößern.
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Montage in einer Raumecke:
Wird der Kaminofen, wie in Abbildung 3c dargestellt, aufgebaut, muss ein
Mindestabstand von 130mm seitlich eingehalten werden.
Wenn der Kaminofen, wie in Abbildung 3d dargestellt aufgebaut wird,
muss nach hinten ein Mindestabstand von 100mm und seitlich von
333mm eingehalten werden. Werden Wandbelege aus brennbarem
Material und ohne Strahlenschutz montiert, ist der seitlich Abstand von
333mm auf 730mm zu vergrößern.
Wird der Kaminofen, wie in Abbildung 3e dargestellt aufgebaut, muss
nach hinten ein Mindestabstand von 100mm und seitlich von 130mm
eingehalten werden. Werden Wandbelege aus brennbarem Material und
ohne Strahlenschutz montiert, ist der seitlich Abstand von 130mm auf
370mm zu vergrößern.
Bodenbelag im Nahbereich:
Vor der Feuerraumöffnung Ihres IG3 sind Fußböden aus brennbaren
Materialien durch einen Belag aus nicht brennbaren Baustoffen zu
schützen. Der Belag muss sich nach vorn über mindestens 500 mm und
seitlich jeweils mindestens über 300 mm (siehe Abb. 3f) (gemessen von
der Feuerraumöffnung bzw. der Sichtscheibe) erstrecken!
Oberhalb der Feuerstätte dürfen sich im Abstand von 500 mm keine
brennbaren Gegenstände befinden!
Im Strahlungsbereich der Feuerraumtür bzw. Sichtscheibe dürfen im
Abstand von 800mm (Abb.3a und 3e) keine brennbaren Bauteile, Möbel,
Vorhänge oder Dekorationen aufgestellt werden. Dieser Abstand kann auf
400 mm verringert werden, wenn zwischen Feuerstätte und brennbaren
Bauteilen ein beidseitig belüftetes Strahlschutzblech aufgestellt wird.
Die Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen oder zu schützenden
Wänden und Möbeln sind auf dem Geräteschild angegeben und dürfen
nicht unterschritten werden.
Tapeten als Wandbelege sind gemäß DIN 4102-1 keine brennbaren
Bauteile.
Beachten Sie den Mindestabstand vom Schornsteinverbindungsstück zu
brennbaren Bauteilen (siehe 2.7. Verbindungsstück).
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