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Ladepumpenkreis Des Mischers; Abgas-/Zuluftführung; Allgemeine Hinweise Zum Abgasleitungssystem; Normen Und Vorschriften - BROTJE LogoBloc L 20 C Installationshandbuch

Öl-gas-niedertemperaturkessel
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Inhaltsverzeichnis

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6 Installation
6.4
Abgas-/Zuluftführung
26
Vorsicht!
Die Verbindungsleitung zwischen Kessel und Sicherheitsventil darf
nicht absperrbar sein. Der Einbau von Pumpen und Armaturen oder
Leitungsverengungen ist nicht statthaft. Die Abblaseleitung des Si­
cherheitsventils muss so ausgeführt werden, daß keine Druckstei­
gerung beim Ansprechen des Sicherheitsventils möglich ist. Sie darf
nicht ins Freie geführt werden, die Mündung muss frei und be­
obachtbar sein. Eventuell austretendes Heizungswasser muss ge­
fahrlos abgeführt werden.
6.3.3

Ladepumpenkreis des Mischers

Vorsicht!
Ist eine Ladepumpe für Warmwasserbereitung und ein Vierwegemi­
scher bzw. Wärmetauscher für den Heizkreis vorgesehen, darf die
Ladepumpe nicht an den gleichen Anschlussstutzen montiert wer­
den, da sonst Fehlzirkulationen bei Ladepumpenbetrieb auftreten.
6.4.1

Allgemeine Hinweise zum Abgasleitungssystem

Vorsicht!
Gefahr von Sachschäden!
Der Abgasweg ist so kurz wie möglich zu wählen. Abgasrohre müs­
sen mit Steigung zum Schornstein verlegt werden und sind dicht
schließend zu verbinden. Der kleinere Durchmesser des Abgasroh­
res muß in den Abgasstutzen am Kessel geschoben werden, so daß
evtl. entstehendes Kondenswasser nicht austreten kann. Der
Schornstein muß nach DIN EN 13384 unter Beachtung der techni­
schen Daten dimensioniert und nach DIN 18160 ausgeführt sein.
Wenn die Abgastemperatur bei Dauerbetrieb unterhalb von 160 °C
liegt, darf ein herkömmlicher Schorstein nicht eingesetzt werden.
Wichtig
Durch Veränderung der Brennerleistung kann sich die Abgastempe­
ratur verändern. Bei hohem Schornsteinzug (> 3 mm WS) wird der
Einbau eines Zugbegrenzers empfohlen.

Normen und Vorschriften

Neben den allgemeinen Regeln der Technik sind insbesondere zu beachten:
Bestimmungen des beiliegenden Zulassungsbescheides
Ausführungsbestimmungen der DVGW-TRGI, G 600
Baurechtliche Bestimmungen der Bundesländer gemäß Feuerungsverord­
nung und Bauordnung
Vorsicht!
Aufgrund unterschiedlicher Bestimmungen in den einzelnen Bun­
desländern und regional abweichender Handhabung (Abgasfüh­
rung, Reinigungs- und Kontrollöffnungen etc.) sollte vor Montage­
beginn mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister Rück­
sprache gehalten werden.
7637613 - 01 - 04112016

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