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Accu-Chek Mobile Gebrauchsanweisung Seite 139

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ACCU-CHEK
360° – Berichtslizenz
®
Produktidentifizierungsmerkmale,
Hinweise
zu
Urheberrechten, Vertraulichkeit,
Eigentum oder anderweitige Hinweise an oder in
der SOFTWARE dürfen nicht entfernt werden.
1.5 Handelt es sich beim Lizenznehmer um eine
juristische Person, ist der Lizenznehmer dazu
verpflichtet, eventuell für ihn tätige Personen zur
Einhaltung der Bedingungen dieser Software-
Lizenzvereinbarung anzuhalten.
1.6 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, mit Roche
Diagnostics zusammenzuarbeiten und muss die
von Roche Diagnostics angeforderte Hilfe in
vertretbarem Umfang gewähren, um Roche
Diagnostics dabei zu unterstützen, eine nicht den
Bedingungen dieser Software-Lizenzvereinbarung
entsprechende Verwendung der SOFTWARE oder
den Zugriff darauf zu verhindern oder zu erkennen.
1.7 Der Lizenznehmer bestätigt und akzeptiert die
Bedingungen
Softwarelizenzen, die in der Software enthalten
sind oder auf die die Software verweist,
einschließlich der relevanten Urheberrechtshinweise.
2 Eigentumsrechte
Alle Rechte, Titel und Ansprüche einschließlich,
aber nicht beschränkt auf die Urheberrechte,
Marken und anderer Rechte, die in Verbindung mit
Marken,
jeglicher
Open-Source-
der SOFTWARE als geistiges Eigentum geschützt
sind, sind Eigentum von Roche Diagnostics bzw.
seinen Lizenzgebern (sofern vorhanden). Derartige
Rechte sind durch das Urheberrechtsgesetz (URG),
Markenschutzgesetz (MSchG) und andere Gesetze
geschützt. Roche Diagnostics bleibt Eigentümer
aller nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung
gewährten Rechte.
3 Garantie
3.1 Roche Diagnostics garantiert, dass die im Rahmen
dieser Software-Lizenzvereinbarung lizenzierte
SOFTWARE im Wesentlichen die Hauptfunktionen
bereitstellt, die in den technischen Produktdaten
beschrieben sind, die zu dem Zeitpunkt gelten, an
dem
diese
abgeschlossen wurde, und dass die SOFTWARE für
den Zeitraum eines Jahres ab Auslieferung
mängelfrei ist.
3.2 Während des Garantiezeitraums hat Roche
Diagnostics nach eigenem Ermessen Fehler zu
beheben, die in der lizenzierten Software gefunden
wurden, oder eine angemessene Übergangslösung
für die SOFTWARE bereitzustellen, nachdem der
Lizenznehmer derartige Fehler gemeldet hat. Die
Fehlerbehebung wird, sofern technisch möglich,
mittels Patch oder Update der SOFTWARE
Anhang
Software-Lizenzvereinbarung
137
21

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