So zeigen Sie eine Liste der mit dem Buchstaben p beginnenden Befehle an:
Shell> help p*
pause
Prints a message and suspends for keyboard input
ls/dir
Listet den Inhalt eines Verzeichnisses oder Dateiinformationen auf.
Syntax
ls [-r] [-a[attrib]] [-sfo] [Datei]
Optionen
-r
-a Attribut
-sfo
Datei
Beschreibung
Dieser Befehl listet Verzeichnisinhalte oder Dateiinformationen auf. Wenn kein Datei- oder
Verzeichnisname angegeben wird, wird das aktuelle Arbeitsverzeichnis verwendet. Wenn alle
folgenden Bedingungen erfüllt sind, wird der Inhalt eines Verzeichnisses aufgelistet:
Option -r ist nicht angegeben.
Im Parameter Datei sind keine Platzhalterzeichen angegeben.
Die angegebene Datei bezeichnet ein Verzeichnis.
In allen anderen Fällen arbeitet der Befehl wie folgt:
◦
Alle Dateien oder Verzeichnisse, die dem angegebenen Namen entsprechen, werden
angezeigt.
◦
Das Flag -r bestimmt, ob eine rekursive Suche ausgeführt wird.
◦
Das Optionsflag -a Attribut zeigt nur Dateien mit den angegeben Attributen an.
Wenn mehr als ein Attribut angegeben wird, werden nur Dateien aufgelistet, die alle
angegebenen Attribute aufweisen. Wenn auf -a keine Attributangabe folgt, werden alle
Dateien oder Verzeichnisse unabhängig von ihren Attributen aufgelistet. Wenn -a nicht
angegeben wird, werden alle Dateien außer Systemdateien und verborgenen Dateien
aufgelistet.
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UEFI-Shell-Befehlsreferenz
Rekursive Anzeige (einschließlich Unterverzeichnissen).
Zeigt nur Dateien mit den angegebenen Attributen an. Wenn keine Attribute
angegeben werden, werden alle Dateien aufgeführt. Wenn a nicht angegeben
wird, werden alle Dateien aufgeführt, bei denen es sich nicht um Systemdateien
handelt und die nicht verborgen sind. Mögliche Attribute (Attribut):
a—Archiv
s—System
h—Verborgen
r—Schreibgeschützt
d—Verzeichnis
Befehlsausgabe erfolgt im Standardformat. Weitere Informationen finden Sie
unter
„Ausgabedetails Befehl —ls (Volume-Informationen)" (Seite 40)
„Ausgabedetails Befehl —ls (Dateien)" (Seite
Gibt den Namen einer Datei oder eines Verzeichnisses an. Platzhalterzeichen
sind zulässig.
40).
und