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Garantiebedingungen; Garantieerklärung - Kyosho Ultima RT5 Bauanleitung

Inhaltsverzeichnis

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13. Garantiebedingungen

1. Garantieerklärung
1) Wir übernehmen die Garantie, dass bei den Modellen und
Bauteilen der KYOSHO Deutschland GmbH während der
Garantiefrist (§ 4) keine Fabrikations-oder Materialmängel zu
Tage treten.
2) Diese Garantie gilt nur gegenüber Kunden, die ein Modell
oder Bauteil der KYOSHO Deutschland GmbH bei einem
autorisierten KYOSHO-Fachhändler in der Bundesrepublik
Deutschland gekauft haben. Die Garantie ist nicht
übertragbar.
2. Ausschluss der Garantie
1) Keine Garantie besteht auf Verschleißteile wie Reifen,
Felgen, Lager,Glühkerzen, Kupplungen, Lackierungen etc.
2) Die Garantie ist ferner ausgeschlossen, wenn
- unzulässiges Zubehör verwandt worden ist oder Tuning-
oder Anbauteile, die nicht aus dem KYOSHO-Lieferprogramm
stammen oder nicht von der KYOSHO Deutschland GmbH
ausdrücklich als zulässiges Zubehör deklariert worden
sind. Es obliegt dem Käufer, sich bei seinem KYOSHO-
Fachhändler diesbezüglich zu informieren.
- die Bauanleitung oder Bedienungsanleitung missachtet, das
Modell baulich verändert oder zweckentfremdet wurde oder
- der Fehler auf lokale Verhältnisse des Kunden
zurückzuführen ist.
3. Hinweis auf gesetzliche Rechte
1) Diese Garantie wird von uns freiwillig und ohne
gesetzliche Verpflichtung übernommen.
2) Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihnen auch gesetzliche
Rechte zustehen,wenn die von Ihnen gekaufte Sache
bei Übergabe an Sie mangelhaft ist. Diese gesetzlichen
Mängelrechte richten sich ausschließlich gegen Ihren
Verkäufer, d.h. Ihren autorisierten KYOSHO-Fachhändler.
Nach dem Gesetz können Sie von Ihrem Verkäufer in erster
Linie entweder die Reparatur der mangelhaften oder die
Lieferung einer neuen Sache verlangen. Hierfür können Sie
dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen. Kommt der
Verkäufer Ihrem Verlangen nicht nach, können Sie nach
Ablauf der Frist den Vertrag rückabwickeln, d.h. die Sache
zurückgeben und den Kaufpreis herausverlangen, oder eine
angemessene Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
Möglicherweise stehen Ihnen auch Schadensersatzansprüche
zu, insbesondere, wenn der Verkäufer den Mangel kannte
oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte.
3) Die gegen die KYOSHO Deutschland GmbH bestehenden
Rechte aus dieser Garantie bestehen zusätzlich zu Ihren
gesetzlichen Rechten und schränken diese Rechte in keiner
Weise ein.
4. Dauer der Garantie
1) Die Garantiefrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit
Best.-Nr. 30065
dem Tag des Kaufes bei Ihrem autorisierten KYOSHO-
Fachhändler.
2) Von uns erbrachte Garantieleistungen führen nicht zu
einem Neubeginn oder einer Verlängerung der Garantiefrist.
5. Rechte aus der Garantie
1) Liegt ein Garantiefall vor, werden wir die defekten
Teile nach unserer Wahl austauschen oder reparieren.
Austauschteile gehen in das Eigentum der KYOSHO
Deutschland GmbH über.
2) Die Garantieleistungen werden von der KYOSHO
Deutschland GmbH Serviceabteilung vorgenommen.
3) Die Material- und Arbeitskosten tragen wir. Falls das Gerät
zum Zwecke der Prüfung und Reparatur transportiert wird,
geschieht dies auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten.
4) Weitergehende Ansprüche gegen uns, insbesondere auf
Rückabwicklung des Vertrags, Herabsetzung des Kaufpreises
oder Schadensersatz, bestehen aus dieser Garantie nicht.
6. Geltendmachung der Garantie
1) Garantieansprüche sind unverzüglich nach Feststellung
eines Material- oder Herstellungsfehlers bei einem
autorisierten KYOSHO-Fachhändler oder bei der KYOSHO
Deutschland GmbH, Serviceabteilung, Nikolaus-Otto-Straße
4, 24568 Kaltenkirchen, geltend zu machen. Für Defekte,
die auf eine verzögerte Geltendmachung der Garantie
zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Garantie.
2) Zur Geltendmachung der Garantie ist die Vorlage eines
Garantiebelegs und des beanstandeten Modells oder Bauteils
erforderlich. Als Garantiebeleg gilt der Servicebegleitschein
sowie auch der Verkaufsbeleg, wenn auf dem Verkaufsbeleg
der Modelltyp mit der Bestellnummer vom autorisierten
KYOSHO-Fachhändler vermerkt ist und der Verkaufsbeleg
mit Stempel, Datum und Unterschrift des Fachhändlers
gegengezeichnet ist.
3) Modelle bzw. Teile sind in gereinigtem Zustand
einzusenden (z.B. auch Benzintank völlig entleeren).
Wir behalten uns vor, ungereinigte Teile auf Ihre Kosten
zurückzusenden.
4) Stellt sich nach einer Prüfung des beanstandeten Modells
oder Bauteils heraus, dass kein Garantiefall vorlag, sind wir
berechtigt, den geleisteten Arbeitsaufwand nach unseren
allgemeinen Stundensätzen, mindestens jedoch eine
Aufwandspauschale in Höhe von 8,50€, zu berechnen.
STAND: Januar 2011
Seite 43

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