Compact Cooler 4E / 5 / 5 Lite / 8
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Zulassungen
Die Compact Cooler Klimaanlagen wurden
nach den EG-Richtlinien konstruiert und
auch nach diesen produziert. Es bestehen
Typgenehmigungen gemäß der EG-
Richtlinie 72/245/EWG.
Genehmigungsnummer:
e1*72/245*2009/19*1443 *
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Entsorgung
Informieren Sie sich beim nächsten
Recyclingcenter oder dem Servicecenter
nach den zutreffenden
Entsorgungsvorschriften und entsorgen Sie
Ihr Gerät entsprechend.
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Gewährleistung
a)
Teile mit natürlichem Verschleiß oder
unsachgemäße Behandlung sind von
der Gewährleistung ausgenommen.
Durch die Instandsetzung oder
Ersatzlieferung einer Anlage wird die
Gewährleistungsfrist nicht verlängert.
Es gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
b)
Im Gewährleistungsfall an das
Servicecenter wenden mit
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Gewährleistungsteil
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Gewährleistungskarte
–
Gewährleistungsantrag