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Allgemeine Betriebsbedingungen - Sieger TT12 Wartungsanleitung

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3.4.1 Allgemeine Betriebsbedingungen

Mindest-Kesselwasser-
temperatur
In Verbindung mit Regelgeräten für gleitende Kesselwassertemperaturen
keine Forderungen
In Verbindung mit Regelgeräten für konstante Kesselwassertemperaturen
2
65 °C
Tab. 5
Allgemeine Betriebsbedingungen
1
Eine Heizkreisregelung mit Mischer verbessert das Regelverhalten und ist insbesondere bei Anlagen mit mehreren Heizkreisen zu empfehlen.
2
Einstellung Kesselwasser-Temperaturregler: Bei Brenner-EIN-Betrieb muss die Mindest-Kesselwassertemperatur im Heizkessel durch geeigne-
te Maßnahmen, z. B. Volumenstrombegrenzung innerhalb von 10 min erreicht sein und als Mindesttemperatur gehalten werden.
10
Betriebsbedingungen
Betriebsunterbrechung
(Totalabschaltung des Heiz-
kessels)
automatisch
möglich, wenn nach der Be-
triebsunterbrechung mindes-
tens 3 Stunden Heizbetrieb
erfolgt
Heizkreisregelung mit
1
Heizungsmischer
keine Forderung,
jedoch vorteilhaft bei Niedertem-
peraturheizsystemen z. B. Heiz-
systemauslegung 55/45 °C
erforderlich bei:
Fußbodenheizsystemen
Anlagen mit großem Wasser-
inhalt: >15 l/kW
erforderlich
Mindest-Rücklauftemperatur
keine Forderung,
außer bei Betrieb mit modulie-
rend geregeltem Brenner:
bei Ölfeuerung: 45 °C
bei Gasfeuerung: 55 °C
erforderlich bei:
Anlagen mit großem Wasser-
inhalt >15 l/kW:
bei Ölfeuerung 45 °C
bei Gasfeuerung 55 °C
Betrieb mit modulierendem
Brenner:
bei Ölfeuerung 45 °C
bei Gasfeuerung 55 °C

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Tt12 be

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