Planungshinweise
Gemäß Arbeitsblatt DWA-A 251, dessen Bedingungen in der Regel
den kommunalen Abwasserverordnungen zu Grunde gelegt sind, gilt
bis zu einer Nenn-Wärmeleistung von 200 kW, dass das Kondens-
wasser aus Gas-Brennwertkesseln ohne Neutralisation in das öffent-
liche Abwassernetz abgeleitet werden darf.
Aufgrund örtlicher Abwassersatzung kann jedoch der Einbau einer
Neutralisationseinrichtung (Zubehör) erforderlich sein. Nähere Aus-
kunft erteilt die Untere Wasserbehörde.
Außerdem ist zu beachten, dass die häuslichen Entwässerungssys-
teme aus Werkstoffen bestehen, die gegenüber saurem Kondens-
wasser beständig sind.
Nach Arbeitsblatt DWA-A 251 sind dies:
■ Steinzeugrohre
■ PVC-hart-Rohre
Neutralisationseinrichtung
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Kondenswasserableitung ohne Neutralisationseinrichtung
VIESMANN
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(Fortsetzung)
A
■ PVC-Rohre
■ PE-HD-Rohre
■ PP-Rohre
■ ABS/ASA-Rohre
■ Gussrohre mit Innenemaillierung oder Beschichtung
■ Stahlrohre mit Kunststoffbeschichtung
■ nichtrostende Stahlrohre
■ Borosilikatglas-Rohre
Es ist zweckmäßig, mit der für Abwasserfragen zuständigen kommu-
nalen Behörde rechtzeitig vor der Installation Verbindung aufzuneh-
men, um sich über die örtlichen Bestimmungen zu informieren.
Die Kondenswasserinhaltsstoffe entsprechen den Vorgaben des
DWA-A 251.
Der Vitocrossal 300 kann (wenn erforderlich) mit einer separaten
Neutralisationseinrichtung geliefert werden. Das bei der Kondensation
der Abgase anfallende Kondenswasser wird abgeleitet und in der
Neutralisationseinrichtung aufbereitet.
Die Kondenswasserableitung zum Kanalanschluss muss frei einseh-
bar sein. Sie muss mit Gefälle und mit einem Geruchsverschluss ver-
legt werden und sollte mit entsprechenden Einrichtungen zur Proben-
entnahme versehen werden.
Falls der Vitocrossal 300 unterhalb der Abwasser-Rückstauebene ein-
gebaut wird, muss eine Kondensathebeanlage eingesetzt werden
(siehe Zubehör).
Da der Verbrauch des Neutralisationsmittels von der Betriebsweise
der Anlage abhängt, müssen während des ersten Betriebsjahres die
erforderlichen Zugabemengen durch mehrmalige Kontrollen ermittelt
werden (es ist möglich, dass eine Füllung für mehr als ein Jahr aus-
reicht).
Die Kondenswasserableitung zum Kanalanschluss muss frei einseh-
bar sein. Sie muss mit stetigem Gefälle und mit einem Geruchsver-
schluss verlegt werden und sollte mit entsprechenden Einrichtungen
zur Probenentnahme versehen werden.
Falls der Vitocrossal 300 unterhalb der Abwasser-Rückstauebene ein-
gebaut wird, muss eine Kondensathebeanlage A eingesetzt werden
(siehe Zubehör).
Kondensatrückstau in den Heizkessel durch Gefälle in Schlauchlei-
tung vermeiden. Bei Aufstellung Heizkesselfüße herausdrehen oder
Heizkesselpodest vorsehen.
Gas-Brennwertkessel