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Transfer In Den/Aus Dem Rollstuhl - Vermeiren Bobby 24 Gebrauchsanweisung

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  • DEUTSCH, seite 53
VORSICHT
Benutzen Sie die Feststellbremsen keinesfalls, um den in Bewegung befindlichen Rollstuhl
abzubremsen.
Ihr Rollstuhl hat zwei manuell betätigte Feststellbremsen. Diese Bremsen sollen verhindern,
dass sich der abgestellte Rollstuhl in Bewegung setzen kann.
Bremsen lösen [A]:
1. Halten Sie den Greifring (13) mit einer Hand fest.
2. Ziehen Sie den Bremshebel (14) des ANDEREN
Rads nach HINTEN.
3. Wiederholen Sie diesen Vorgang für das zweite
Rad und die Feststellbremse.
Bremsen betätigen [B]:
1. Halten Sie den Greifring (13) mit einer Hand fest.
2. Drücken Sie den Bremshebel (14) des ANDEREN
Rads nach VORN, bis Sie spüren, dass es arretiert
ist.
3. Wiederholen Sie diesen Vorgang für das zweite
Rad und die Feststellbremse.
3.2

Transfer in den/aus dem Rollstuhl

VORSICHT
Falls Sie den Vorgang allein nicht sicher bewältigen können, bitten Sie jemanden um
Hilfe.
Stellen Sie sich beim Umsetzen in den oder aus dem Rollstuhl nicht auf die Fußplatten.
Transfer
1. Stellen Sie den Rollstuhl möglichst dicht neben sich, wenn Sie in einem Sessel, auf einem
Sofa, Stuhl oder Bett sitzen.
2. Betätigen Sie beide Bremsen, damit sich der Rollstuhl nicht bewegen kann (siehe Kapitel
3.1).
3. Klappen Sie die Fußplatten nach unten, um sich nicht auf sie zu stellen. Oder drehen Sie
die Fußplatten zur Seite, um freien Platz zu haben.
4. Bewegen Sie sich aus eigener Kraft mit den Armen oder mit Hilfe einer Hebevorrichtung
in den Rollstuhl hinein oder aus ihm heraus.
Sitzen im Rollstuhl
1. Setzen Sie sich so hin, dass Ihr unterer Lendenbereich an der Rückenlehne anliegt
2. Drehen Sie die Fußstützen wieder nach vorn und stellen Sie Ihre Füße auf die Fußplatten.
3. Achten Sie darauf, dass Ihre Oberschenkel horizontal sind und Ihre Füße eine bequeme
Stellung haben. Stellen Sie den Rollstuhl entsprechend den Anweisungen in Kapitel 3.3
ein.
Beschädigungsgefahr
Gefahr von Personen- oder Sachschäden
DE - 9
Benutzung des Rollstuhls
13
14
A
EN
Bobby 24
NL
2018-05
DE
B

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