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Garantiebedingungen, Reklamationen - Insportline Yukona Benutzerhandbuch

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GARANTIEBEDINGUNGEN, REKLAMATIONEN

Allgemeine Bestimmungen und Begriffsbestimmungen
Diese Garantiebedingungen und die Reklamationsordnung regulieren die Bedingungen und den
Garantieumfang, die von dem Verkäufer für die an den Käufer gelieferte Ware geleistet werden, sowie
auch den Vorgang bei der Erledigung der Reklamationsansprüche, die von dem Käufer für die gelieferte
Ware geltend gemacht werden. Die Garantiebedingungen und die Reklamationsordnung richten sich
nach den jeweiligen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 GBl., Bürgerliches Gesetzbuch, und des
Gesetzes Nr. 634/1992 GBl., über den Konsumentenschutz, in der Fassung der späteren Vorschriften,
und zwar auch in den Sachen, die durch diese Garantiebedingungen und durch die Reklamationsordnung
nicht erwähnt sind.
Der Verkäufer ist die Gesellschaft SEVEN SPORT s.r.o. mit Sitz Bořivojova 35/878, 130 00 Praha, ID
26847264, eingetragen in dem vom Bezirksgericht in Prag geführten Handelsregister, Abteil C, Einlage
116888.
Mit Bezug auf die gültige Rechtsregelung unterscheidet man zwischen dem Käufer, welcher der
Konsument ist, und dem Käufer, welcher kein Konsument ist.
Der „Kaufende Konsument" oder nur „Konsument" ist die Person, die beim Abschluss und bei der Erfüllung
des Vertrags im Rahmen seiner Handels- oder anderen unternehmerischen Tätigkeit nicht handelt.
Der „Käufer, der kein „Konsument" ist, ist ein Unternehmer, der die Produkte oder die Dienstleistungen
zum Zweck seiner unternehmerischen Tätigkeit mit diesen Produkten oder Dienstleistungen einkauft oder
nutzt. Dieser Käufer richtet sich nach dem Rahmenkaufvertrag und nach den Geschäftsbedingungen
in dem Umfang, der ihn betrifft.
Diese Garantiebedingungen und die Reklamationsordnung bilden einen untrennbaren Bestandteil jedes
zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Kaufvertrags. Die Garantiebedingungen und
die Reklamationsordnung sind gültig und verbindlich, wenn von den Parteien im Kaufvertrag oder im
Nachtrag zu diesem Vertrag oder in einem anderen schriftlichen Abkommen nichts anderes vereinbart
ist.
Garantiebedingungen
Garantiefrist
Der Verkäufer leistet dem Käufer die Garantie für die Beschaffenheit der Ware in der Dauer von
24 Monaten, wenn sich aus dem Garantieschein, aus der Rechnung zur Ware, aus dem Lieferschein,
bzw. aus einem anderen Beleg zur Ware keine abweichende Dauer der von dem Verkäufer geleisteten
Garantiefrist ergibt. Die gesetzliche Dauer der dem Konsumenten geleisteten Garantie ist dadurch nicht
getroffen.
Durch die Garantie für die Beschaffenheit übernimmt der Verkäufer die Verpflichtung, dass die gelieferte
Ware zur Benutzung zum üblichen bzw. vereinbarten Zweck für die bestimmte Dauer fähig sein wird
und dass sie sich die üblichen bzw. vereinbarten Eigenschaften erhält.
Die Garantiebedingungen beziehen sich auf die Fehler nicht, welche entstehen (falls es möglich
ist, sie für das eingekaufte Produkt anzuwenden):
• durch das Verschulden des Anwenders, d.h. Beschädigung des Produkts durch eine
unsachgemäße Regenerierung, durch eine unrichtige Montage, durch den ungenügenden Einschub
der Sattelstange in den Rahmen, durch das ungenügende Anziehen der Pedale in Kurbeln und
der Kurbeln in zur Mittelachse
• durch die unrichtige Instandhaltung
• durch eine mechanische Beschädigung
• durch die Abnutzung der Teile bei der üblichen Nutzung (z.B. Gummi- und Kunststoffteile,
bewegliche Mechanismen, Gelenkverbindungen usw.)
• durch ein abwendbares Ereignis, durch eine Naturkatastrophe
• durch unsachgemäße Eingriffe
• durch die unrichtige Behandlung oder durch die ungeeignete Anbringung, durch den Einfluss der
niedrigen oder hohen Temperatur, durch die Wirkung vom Wasser, durch den unverhältnismäßigen
Druck und durch die Aufstoße, durch ein vorsätzlich verändertes Design, durch die vorsätzlich
veränderte Form und Abmessungen
Reklamationsordnung
Vorgang bei der Reklamation eines Warenmangels
Der Käufer ist verpflichtet, die von dem Verkäufer gelieferte Ware möglichst bald nach dem Übergang
der Gefahr des Schadens an der Ware, resp. nach deren Lieferung zu besichtigen. Der Käufer muss
die Besichtigung so vornehmen, dass er alle Mängel feststellt, die bei einer angemessenen
Fachbesichtigung festzustellen sind.
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