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Garantiebedingungen, Reklamationen - Insportline IN 10666 Benutzerhandbuch

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GARANTIEBEDINGUNGEN, REKLAMATIONEN

Allgemeine Bestimmungen und Begriffsbestimmungen
Diese Garantiebedingungen und die Reklamationsordnung regulieren die Bedingungen und den
Garantieumfang, die von dem Verkäufer für die an den Käufer gelieferte Ware geleistet werden, sowie
auch den Vorgang bei der Erledigung der Reklamationsansprüche, die von dem Käufer für die gelieferte
Ware geltend gemacht werden. Die Garantiebedingungen und die Reklamationsordnung richten sich nach
den jeweiligen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 40/1964 GBl., Bürgerliches Gesetzbuch, des Gesetzes Nr.
513/1991 GBl., Handelsgesetzbuch, und des Gesetzes Nr. 634/1992 GBl., Gesetz über den
Konsumentenschutz, in der Fassung der späteren Vorschriften, und zwar auch in den Sachen, die durch
diese Garantiebedingungen und durch die Reklamationsordnung nicht erwähnt sind.
Der Verkäufer ist die Gesellschaft SEVEN SPORT s.r.o. mit Sitz Bořivojova 35/878, 13000 Praha, ID 26847264,
eingetragen in dem vom Bezirksgericht in Prag geführten Handelsregister, Abteil C, Einlage 116888.
Mit Bezug auf die gültige Rechtsregelung unterscheidet man zwischen dem Käufer, welcher der Konsument
ist, und dem Käufer, welcher kein Konsument ist.
Der „Kaufende Konsument" oder nur „Konsument" ist die Person, die beim Abschluss und bei der Erfüllung
des Vertrags im Rahmen seiner Handels- oder anderen unternehmerischen Tätigkeit nicht handelt.
Der „Käufer, der kein „Konsument" ist, ist ein Unternehmer, der die Produkte oder die Dienstleistungen zum
Zweck seiner unternehmerischen Tätigkeit mit diesen Produkten oder Dienstleistungen einkauft oder nutzt.
Dieser Käufer richtet sich nach dem Rahmenkaufvertrag und nach den Geschäftsbedingungen in dem
Umfang, der ihn betrifft, und nach dem Handelsgesetzbuch.
Diese Garantiebedingungen und die Reklamationsordnung bilden einen untrennbaren Bestandteil jedes
zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Kaufvertrags. Die Garantiebedingungen und die
Reklamationsordnung sind gültig und verbindlich, wenn von den Parteien im Kaufvertrag oder im Nachtrag
zu diesem Vertrag oder in einem anderen schriftlichen Abkommen nichts anderes vereinbart ist.
Garantiebedingungen
Garantiefrist
Der Verkäufer leistet dem Käufer die Garantie für die Beschaffenheit der Ware in der Dauer von 24 Monaten,
wenn sich aus dem Garantieschein, aus der Rechnung zur Ware, aus dem Lieferschein, bzw. aus einem
anderen Beleg zur Ware keine abweichende Dauer der von dem Verkäufer geleisteten Garantiefrist ergibt.
Die gesetzliche Dauer der dem Konsumenten geleisteten Garantie ist dadurch nicht getroffen.
Durch die Garantie für die Beschaffenheit übernimmt der Verkäufer die Verpflichtung, dass die gelieferte Ware
zur Benutzung zum üblichen bzw. vereinbarten Zweck für die bestimmte Dauer fähig sein wird und dass sie
sich die üblichen bzw. vereinbarten Eigenschaften erhält.
Die Garantiebedingungen beziehen sich auf die Fehler nicht, welche entstehen:
durch das Verschulden des Anwenders, d.h. Beschädigung des Produkts durch eine unsachgemäße
Regenerierung, durch eine unrichtige Montage, durch den ungenügenden Einschub der Sattelstange in den
Rahmen, durch das ungenügende Anziehen der Pedale in Kurbeln und der Kurbeln in zur Mittelachse
durch die unrichtige Instandhaltung
durch eine mechanische Beschädigung
durch die Abnutzung der Teile bei der üblichen Nutzung (z.B. Gummi- und Kunststoffteile, bewegliche
Mechanismen, usw.) durch ein abwendbares Ereignis, durch eine Naturkatastrophe
durch unsachgemäße Eingriffe
durch die unrichtige Behandlung oder durch die ungeeignete Anbringung, durch den Einfluss der niedrigen
oder hohen Temperatur, durch das Einwirkung vom Wasser, durch den verhältniswidrigen Druck und durch
Aufstoße durch das vorsätzlich geänderte Design, die geänderte Form oder geänderte Abmessungen
Reklamationsordnung
Vorgang bei der Reklamation eines Warenmangels
Der Käufer ist verpflichtet, die von dem Verkäufer gelieferte Ware möglichst bald nach dem Übergang der
Gefahr des Schadens an der Ware, resp. nach deren Lieferung zu besichtigen. Der Käufer muss die
Besichtigung so vornehmen, dass er alle Mängel feststellt, die bei einer angemessenen Fachbesichtigung
festzustellen sind.
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