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Klassifizierung Der Aufstellungsbereiche; Außenaufstellung - Mitsubishi Electric KOMPAKT City Multi HVRF Planungshandbuch

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SICHERHEITSMAẞNAHMEN
5.1

Klassifizierung der Aufstellungsbereiche

5.1.1
Außenaufstellung
Als Außenaufstellung gilt die Installation von kältemittelführenden Bauteilen in einem Raum, bei dem mindestens eine der
längeren Wände nach außen hin offen ist. Dazu zählen auch Lüftungsschlitze nach außen, die eine Fläche (A) von
mindestens 75% der Außenwände einnehmen.
A ≥ 75% geöffnet
ANFORDERUNGEN
Sollten Anlagenbauteile im Freien an einem Ort aufgestellt werden, an dem sich freigesetztes Kältemittel ansammeln
kann (z. B. Senke), müssen die Anforderungen an Gasnachweissysteme und die Belüftung von Maschinenräumen
erfüllt werden (siehe „Kältetechnische Komponenten für die Aufstellung in einem Maschinenraum"; DIN EN 378-3,
Abschnitt 4.3).
Anlagen, die mehr als 10 kg R32-Kältemittel enthalten, müssen deutlich sichtbar gekennzeichnet sein (meist schon
werkseitig auf dem Gerät angebracht). Ein Hinweis, dass Rauchen, offene Flammen und andere potenzielle Zündquel-
len zu vermeiden sind, muss vorhanden sein.
Anlagenbauteile, die im Freien stehen, sind so anzuordnen, dass kein Kältemittel durch Leckage in das Gebäude
gelangen oder auf andere Weise Personen oder Eigentum gefährden kann. Daher sollte die Montage in der Nähe von
Belüftungsöffnungen für Frischluft, Türöffnungen, Bodenklappen oder ähnlichen Öffnungen stets vermieden
werden.
Hinweis!
Befinden sich alle kältemittelführenden Bauteile im Freien oder in einem Maschinenraum, ist keine Begren-
zung der Kältemittelfüllmenge vorgeschrieben.
5.1.2
Aufstellung in Personenaufenthaltsbereichen
Diese Klassifizierung gilt, sobald kältemittelführende Anlagenbauteile sich in einem von Wänden, Böden und Decken
begrenzten Bereich befinden, in dem sich Personen über einen längeren Zeitraum aufhalten. Sind Bereiche um den offen-
sichtlichen Personenaufenthaltsbereich nicht luftdicht gegenüber dem Personenaufenthaltsbereich, dann können sie als
dessen Bestandteil angesehen werden (z. B. Hohlräume über Zwischendecken, Kriechgänge, Kanäle, bewegliche
Zwischenwände und Türen mit Lüftungsgittern oder unterschnittene Türen).
Bei der Installation von Klimaanlagen und Wärmepumpen innerhalb von Personenaufenthaltsbereichen ist die DIN EN 378
(Teil 1 und 3, „Aufstellungsorte und Schutz vor Personen") sowie die Inhalte der IEC 60335 Teil 2-40 („Besondere Anfor-
derungen an elektrische Wärmepumpen, Klimaanlagen und Entfeuchter") zu beachten. In Abhängigkeit von Aufstellungs-
bereich und Kältemittelfüllmenge wird entschieden, welche Anforderungen an den Aufstellungsbereich erfüllt werden
müssen.
Ist eine Installation von kältemittelführenden Bauteilen in einem Personenaufenthaltsbereich vorgesehen, müssen die
Richtlinien gemäß Kapitel 5.2 – 5.5 eingehalten werden. Die maximal mögliche Kältemittelfüllmenge ist in dieser Klasse auf
59,87 kg begrenzt.
38 / Planungshandbuch KOMPAKT City Multi HVRF
A

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