SICHERHEITSMASSNAHMEN
7.2
Klassifi zierung der Aufstellungsbereiche
7.2.1
Außenaufstellung
Die Anforderungen an die Klassifizierung der Außenaufstellung werden in der Norm DIN EN 378 definiert. Als Außenauf-
stellung gilt die Installation von kältemittelführenden Bauteilen in einem Raum, bei dem mindestens eine der längsten
Wände zu mindestens 75% nach außen hin geöffnet ist. Dazu zählen auch Lüftungsschlitze nach außen, die eine Fläche
(A) von mindestens 75% der Außenwände einnehmen.
ANFORDERUNGEN
•
Sollten Anlagenbauteile im Freien an einem Ort aufgestellt werden, an dem sich freigesetztes Kältemittel ansammeln
kann (z. B. Senke), müssen die Anforderungen an Gasnachweissystemen und die Belüftung von Maschinenräumen
erfüllt werden (siehe „Kältetechnische Komponenten für die Aufstellung in einem Maschinenraum"; DIN EN 378-3,
Abschnitt 4.3).
•
Anlagen, die mehr als 10 kg R32-Kältemittel enthalten, müssen deutlich sichtbar gekennzeichnet sein (meist schon
werkseitig auf dem Gerät angebracht). Ein Hinweis, dass Rauchen, offene Flammen und andere potenzielle Zündquellen
zu vermeiden sind, muss vorhanden sein.
•
Anlagenbauteile, die im Freien stehen, sind so anzuordnen, dass kein Kältemittel durch Leckage in das Gebäude
gelangen oder auf andere Weise Personen oder Eigentum gefährden kann. Daher sollte die Montage in der Nähe von
Belüftungsöffnungen für Frischluft, Türöffnungen, Bodenklappen oder ähnlichen Öffnungen stets vermieden
werden.
HINWEIS!
Befinden sich alle kältemittelführenden Bauteile im Freien oder in einem Maschinenraum (nach DIN EN 378),
ist keine Begrenzung der Kältemittelfüllmenge vorgeschrieben.
Ausnahme: Geräte, in denen Kältemittel der Sicherheitsgruppe A2L verwendet werden und die über ein
Luftkanalsystem mit einem oder mehreren Räumen verbunden sind (weitere Informationen im Planungs-
handbuch PAC-IF).
88 / Planungshandbuch City Multi HVRF
A ≥ 75% geöffnet