5.3.3
Sicherheitsalarmeinrichtung
•
Alarm muss durch einen Kältemittel-Detektor (gem. DIN EN 378-3, Kapitel 9 und IEC 60335 Kapitel GG.13) eingeschal-
tet werden.
•
Das Alarmsystem muss mindestens innerhalb des Raumes über ein visuelles und hörbares Signal warnen (z. B. Sirene
und Blinklicht).
•
Eine befugte Person (z. B. Techniker) muss automatisch alarmiert werden, um weitere Maßnahmen in die Wege zu
leiten.
•
Unabhängige Stromversorgung ist erforderlich.
•
Gem. IEC 60335 Kapitel GG.13 ist eine zusätzliche Warnung an einem überwachten Ort erforderlich, wenn im betrof-
fenen Raum:
•
Schlafmöglichkeiten vorhanden sind (z. B. Hotelzimmer)
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Menschen in ihrer Bewegung eingeschränkt sind (z. B. Krankenhäuser)
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Unkontrollierte Anzahl an Personen anwesend sind
•
Personen Zugang haben, die nicht mit den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen vertraut sind.
L1 L2
R32
SICHERHEITSMAẞNAHMEN
Planungshandbuch KOMPAKT City Multi HVRF / 47