des Leckanzeigers Typ D 9 als Teil eines Leckanzeigesystems
1.0 Gegenstand
Leckanzeiger mit integriertem Überdruckerzeuger, als Teil eines Leckanzeigesystems
nach dem Überdruckprinzip, für doppelwandige Behälter zum Lagern wassergefährdender
Flüssigkeiten (auch entzündliche Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt 55° C).
2.0 Typ
Leckanzeiger Typ D9
2.1 Funktionsweise – Schaltwerte
Der Leckanzeiger arbeitet nach dem Überdruckprinzip. Der Betriebsdruck wird durch eine
Überdruckpumpe erzeugt, sie gleicht auch geringere Druckschwankungen im
Überwachungsraum aus. Zum Schutz des Tanks ist in der Überdruckpumpe eine
Überdrucksicherung eingebaut. Der Leckanzeiger kann Leckagen unter- und oberhalb des
Flüssigkeitsspiegels anzeigen. Werkseitig werden folgende Schaltwerte eingestellt:
Genaue Schaltwertangaben siehe Abschnitt 7.2.2
3.0 Einsatzbereich
3.1 Überwachungsräume von doppelwandigen Behältern entsprechend Abschnitt 3.1.1
bis 3.1.2 Die Behälter dürfen nur drucklos betrieben werden. Der Überwachungsraum des
Behälters muss für einen max. Überwachungsdruck von 0,5 bar zugelassen sein.
3.1.1 Doppelwandige Behälter zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten ohne
Leckanzeigeflüssigkeit im Überwachungsraum.
EN 12285-1
EN 12285-2
49009105-17-02 Technische Beschreibung D9 D Text.doc
4
Technische Beschreibung
P
Alarm „EIN"
AE
B
B
P
Pumpe „AUS
PA
B
B
P
Überdrucksicherung „AUF"
SV
B
B
DIN 6608 Teil 2
DIN 6619 Teil 2
DIN 6616 Form A
DIN 6623 Teil 2
Leckanzeiger D9
325 mbar
ca. 450 mbar
= 490 mbar
DIN 6624 Teil 2
Seite 4/24