2 Sicherheit
2.2 Pflichten des Betreibers
• Halten Sie die Betriebsanleitung zum Nachschlagen am Gerät bereit und geben Sie die
Betriebsanleitung bei Weitergabe des Produktes mit.
• Inbetriebnahme, Bedienungs- und Wartungsarbeiten dürfen nur von Fachkräften durchgeführt werden.
Eine Fachkraft ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und
Erfahrungen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann
(In Deutschland siehe TRBS 1203).
• Halten Sie andere Personen vom Arbeitsbereich fern.
• Beachten Sie die Arbeitssicherheitsvorschriften des jeweiligen Landes.
• Sorgen Sie für eine gute Beleuchtung des Arbeitsbereiches und halten Sie den Arbeitsbereich sauber.
• Arbeitsschutzregeln des jeweiligen Landes. Bsp. Deutschland: Arbeitsschutzgesetz und
Betriebssicherheitsverordnung.
• Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zur Unfallverhütung.
2.3 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Um Gefahren für den Nutzer zu vermeiden, wird in dieser Anleitung das Tragen von persönlicher
Schutzausrüstung (PSA) empfohlen.
• Sie besteht aus Schutzanzug, Schutzbrille, Atemschutzmaske Klasse P3, Schutzhandschuhen und
Sicherheitsschuhen.
2.4 Klassifizierung der Warnhinweise
Die in der Betriebsanleitung verwendeten Warnhinweise sind in vier verschiedene Ebenen unterteilt und
werden vor potenziell gefährlichen Arbeitsschritten angegeben. Geordnet nach abnehmender Wichtigkeit
bedeuten sie Folgendes:
Bezeichnet eine unmittelbar drohende Gefahr. Wenn sie nicht gemieden wird, sind Tod oder schwerste
Verletzungen die Folge.
Bezeichnet eine möglicherweise gefährliche Situation. Wenn sie nicht gemieden wird, können schwere
Verletzungen die Folge sein.
Bezeichnet eine möglicherweise schädliche Situation. Wenn sie nicht gemieden wird, können leichte oder
geringfügige Verletzungen die Folge sein.
HINWEIS
Bezeichnet die Gefahr, dass Arbeitsergebnisse beeinträchtigt werden oder Sachschäden an der
Ausrüstung die Folge sein können.
DE - 6
GEFAHR
WARNUNG
VORSICHT
BRS-FP/BRS-FPi
BAL.0028 • 2017-03-10