Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen
Behälterzulassungen:
(im Lieferumfang jedes Behälters)
> Z-40.21-161, für Roth Doppelwand-Tank DWT plus 3 620 l,
750 l und 1000 l
> Z-40.21-283, für Roth Doppelwand-Tank DWT plus 3 1500 l
Haftungsauschluss
Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die durch nicht bestim-
mungsgemäßen Einsatz der Tanks und des Befüllsystems ent-
stehen.
Die Haftung des Herstellers erlischt ferner:
> wenn die Installation und Arbeiten an der Tankanlage und
seinen Komponenten entgegen dieser Montage- und Be-
dienungsanleitung ausgeführt werden
> wenn Arbeiten an der Tankanlage und seinen Komponenten
unsachgemäß ausgeführt werden
Sicherheit
Betreiberpflichten:
> Für Errichtung, Instandsetzung, Reinigung und Stilllegung
(einschließlich Entsorgung) müssen zugelassene Fachbetriebe
beauftragt werden.
> Einhaltung der Prüfzeitpunkte und Intervalle, rechtzeitige
Beauftragung eines Sachverständigen nach AwSV, die ab
01.08.2017 bundesweit gültig ist.
> Regelmäßige Kontrolle (1-mal wöchentlich) der Dichtheit und
Funktionsfähigkeit der Behälteranlage sowie der Sicherheits-
einrichtungen (Leckageerkennungssysteme, Füllstanduhren
und Überfüll-Sicherheitssystem).
> Nach den Vorgaben der Zulassungen und der Hersteller erfor-
derliche Prüfungen veranlassen.
> Anlage bei Schäden und Betriebsstörungen unverzüglich außer
Betrieb nehmen.
> Mängel unverzüglich beseitigen lassen.
Wenn der Betreiber die Überwachung nicht selbst durchführen kann, ist eine sachkundige Person damit zu beauftragen.
Gewährleistung und Garantie
Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen finden Sie auf
der Rückseite des Werksprüfzeugnisses (im Lieferumfang jedes
Behälters).
Befüllsystem:
(Lieferumfang der Grundeinheit)
> Z-40.7-487, für Befüllsystem Füllstar®
Leckagesonden:
(Lieferumfang jedes Behälters)
> Z-65.40-256 oder Z-65.40-530
> wenn Arbeiten an der Tankanlage und den Komponenten
ausgeführt werden, die nicht in dieser Montage- und Bedie-
nungsanleitung beschrieben sind, und diese Arbeiten nicht
ausdrücklich vom Hersteller schriftlich genehmigt worden sind
> wenn keine original Roth Teile installiert sind
> wenn die Komponenten unvollständig installiert sind, wie z. B.
Schäden bei Ölaustritt durch fehlende Dichtungen und Verbin-
dungsteile an den Rohrleitungen
> wenn mitgeltende Dokumente und Vorschriften nicht beachtet
werden
> Austreten von Heizöl unverzüglich der zuständigen Behörde
oder Polizeidienststelle melden, sofern ausgetretene wasserge-
fährdende Flüssigkeit zu einer Gewässer- oder Bodenverunrei-
nigung geführt hat bzw. führen kann.
> Errichtung, Instandsetzung, Reinigung und Stilllegung von Anla-
gen zur Lagerung wassergefährdenden Flüssigkeiten sind gene-
rell durch zugelassene Fachbetriebe auszuführen.
> Anlage regelmäßig (jährlich), im Rahmen der Wartung der
Heizungsanlage durch einen Fachbetrieb kontrollieren lassen.
> Der Errichter (Installateur) hat den Betreiber der Lageranlage
einzuweisen, alle erforderlichen Unterlagen an ihn zu überge-
ben, und den Betreiber auf seine Pflichten hinzuweisen (Über-
gabeprotokoll).
> ausführlich, siehe Arbeitsblatt DWA-A 791-1 und 791-2 (TRwS)
Garantieleistung nur bei Einhaltung dieser Anleitung sowie aller
Vorschriften! Wir haften nicht für Schäden durch fehlende oder
falsch eingebaute Teile!
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