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Grundsätzliche Pflichten - Siemens SIMOGEAR BA 2039 Betriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Allgemeine Hinweise und Sicherheitshinweise
1.4 Grundsätzliche Pflichten
Die Getriebe sind nach dem neuesten Stand der Technik gebaut und werden betriebssicher
ausgeliefert. Eigenmächtige Veränderungen beeinträchtigen die Betriebssicherheit und sind
nicht zulässig.
Die Getriebe sind nur für den Einsatzbereich ausgelegt, der im Kapitel Technische Daten in
der Betriebsanleitung BA 2030 für SIMOGEAR Getriebe beschrieben ist. Betreiben Sie die
Getriebe nicht außerhalb der festgelegten Leistungsgrenzen. Abweichende
Betriebsbedingungen erfordern eine neue vertragliche Vereinbarung.
Betreten Sie das Getriebe nicht. Stellen Sie keine Gegenstände auf dem Getriebe ab.
1.4
Grundsätzliche Pflichten
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass jede Person, die zu Arbeiten am Getriebemotor
beauftragt ist, diese Betriebsanleitung gelesen und verstanden hat und sie in allen Punkten
beachtet, um:
● Gefahren für Leib und Leben des Benutzers und Dritter abzuwenden.
● Die Betriebssicherheit des Getriebemotors sicherzustellen.
● Nutzungsausfall und Umweltbeeinträchtigungen durch falsche Handhabung
auszuschließen.
Beachten Sie folgende Sicherheitshinweise:
Führen Sie die Arbeiten an dem Getriebemotor nur bei Stillstand und Spannungsfreiheit aus.
Sichern Sie das Antriebsaggregat gegen unbeabsichtigtes Einschalten,
z. B. Schlüsselschalter abschließen. Bringen Sie an der Einschaltstelle ein Hinweisschild an,
aus dem hervorgeht, dass an dem Getriebemotor gearbeitet wird.
Führen Sie alle Arbeiten sorgfältig und unter dem Aspekt "Sicherheit" aus.
Beachten Sie bei allen Arbeiten die einschlägigen Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum
Umweltschutz.
Beachten Sie die Hinweise auf den Leistungsschildern des Getriebemotors. Die
Leistungsschilder müssen frei von Farbe und Schmutz sein. Ersetzen Sie fehlende
Leistungsschilder.
Schalten Sie bei Veränderungen während des Betriebs das Antriebsaggregat sofort aus.
Sichern Sie rotierende Antriebsteile wie Kupplungen, Zahnräder oder Riementriebe durch
entsprechende Schutzvorrichtungen gegen Berühren.
Sichern Sie Maschinen- bzw. Anlagenteile, die im Betrieb über +70 °C heiß werden, mit
entsprechenden Schutzvorrichtungen gegen Berühren.
Verwahren Sie Befestigungsmittel von Schutzeinrichtungen beim Entfernen sicher auf.
Bringen Sie entfernte Schutzeinrichtungen vor Inbetriebnahme wieder an.
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Betriebsanleitung, 08/2018, A5E37119919A/RS-AE
BA 2039

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