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Anlage; Installations- Und Wartungsvorschriften; Frankreich; Sonstige Länder - De Dietrich SOLNEO SGC 24 SOL Installations- Und Wartungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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4 Anlage

4.1 Installations- und Wartungsvorschriften

Die Installation und die Wartung des Geräts müssen durch
Fachpersonal
unter
Einhaltung
Bestimmungen ausgeführt werden:

Frankreich

Norm DTU P 45-204
Gasanlagen (früher DTU Nr. 61-1 - Gasanlagen - April 1982 + Zusatz
Nr. 1 Juli 1984).
1. Wohngebäude
- Geänderte Richtlinie vom 2. August 1977.
- Für Anlagen zur Verbrennung von Gas und verflüssigten
Kohlenwasserstoffen in Wohngebäuden und deren Nebenräumen
geltende Technische Richtlinien und Sicherheitsrichtlinien.
- Gesundheitsvorschrift der Departements.
- Für an das Stromnetz angeschlossene Geräte: Norm NF C 15-
100 - Elektrische Niederspannungsanlagen - Vorschriften.
2. Öffentliche Gebäude
Die Installation und die Wartung des Geräts müssen von einer
qualifizierten Fachfirma unter Einhaltung der geltenden
Richtlinien und Normen ausgeführt werden. Hierzu zählen
insbesondere:
- Sicherheitsvorschriften für Brandschutz und Fluchtwege in
öffentlichen Gebäuden.
a.Allgemeine Vorschriften:
Für alle Geräte:
- Artikel GZ - Installationen für die Verbrennung von Gas und
verflüssigten Kohlenwasserstoffen.
Danach entsprechend der Verwendung:
- Artikel CH - Heizung, Belüftung, Kühlung, Klimaanlagen und
Erzeugung von Dampf und Warmwasser/Brauchwasser.
b.Besondere Vorschriften für alle Arten von öffentlichen
Gebäuden (Krankenhäuser, Geschäfte etc ...).
Die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen der DIN, DIN EN,
DVGW, TRF und VDE sind einzuhalten.
3. Konformitätszeugnis
Durch Anwendung von Artikel 25 des erweiterten Erlasses vom
02.08.1977, und Artikel 1 des erweiterten Erlasses vom
25.02.1999 muss der Installateur Konformitätszeugnisse
ausstellen, die von den mit der Aufsicht über Bau und Sicherheit
von Gasanlagen beauftragten Behörden bestätigt wurden:
- Unterschiedliche Modelle (Modelle 1, 2 oder 3) bei der Aufstellung
einer neuen Gasanlage.
- "Modell 4", insbesondere nach Austausch eines Heizkessels
durch einen neuen.
Diese Kessel dürfen nur mit den auf dem Typenschild
angegebenen Gasarten betrieben werden.
26/07/2010 - 300017552-001-I
der
geltenden
nationalen
SGC 24 SOL
Deutschland
Bei der Installation und bei der Inbetriebnahme der Gas-
Brennwertkessel sind neben den örtlichen Bauvorschriften und
Vorschriften über Feuerungsanlagen noch nachfolgende Normen,
Regeln und Richtlinien zu beachten:
- DIN 4705: Berechnung von Schornsteinabmessungen.
- DIN EN 12828 (Ausgabe Juni 2003): Heizungssysteme in
Gebäuden. Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen (bis einer
maximalen Betriebstemperatur von 105°C und einer maximalen
Leistung von 1 MW).
- DIN
4753:
Wasserwärmungsanlagen
Betriebswasser.
- DIN 1988: Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen
(TRW).
- DVGW-TRGI:
Technische
einschliesslich Ergänzungen.
- DVGW-Arbeitsblatt G 260/I: Technische Regeln für die
Gasbeschaffenheit.
Belgien
Der Heizkessel ist werkseitig für den Betrieb mit Erdgas
voreingestellt.
Eingriffe an der Gasarmatur sind strengstens verboten.
Die Montage und der Anschluss des Heizkessels sind von einem
Fachmann durchzuführen nach Maßgabe der Normen NBN D
51.003, NBN D 30.003, NBN B 61.001, NBN B 61.002 und NBN D
51.006. An der Gasversorgungsleitung ist ein Absperrhahn mit
ARGB-Zulassung in der Nähe des Heizkessels vorzusehen.
Der elektrische Anschluss des Heizkessels hat den allgemeinen
Vorschriften für elektrische Anlagen (RGIE) zu entsprechen.
Die Querschnittsfläche der Belüftung, die im Installationsraum des
Heizkessels zwingend vorgeschrieben ist, hat den Vorgaben der
Norm NBN D 51.003 zu entsprechen.
Schweiz
Die Installation des Kessels hat unter Beachtung folgender
Anweisungen zu erfolgen:
- Richtlinien der Vereinigung kantonaler Feuerversicherer VKF.
- Richtlinien der örtlichen und kantonalen Instanzen.
- Gasleitsätze- und Richtlinien des Schweizerischen Vereins des
Gas- und Wasserfaches SVGW.
- Richtlinien für Flüssiggas, Teil 2.
Sonstige Länder
Die Installation und die Wartung des Geräts müssen durch
Fachpersonal
unter
Einhaltung
Bestimmungen ausgeführt werden.
4. Anlage
für
Trink-
Regeln
für
Gasinstallationen,
der
geltenden
nationalen
und
17

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