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Anlage; Vorschriften Für Die Installation; Wohngebäude - De Dietrich C 230 ECO Installations- Und Wartungsanleitung

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4 Anlage

4.1 Vorschriften für die Installation
4.1.1
Im allgemeinen
Die Installation und die Wartung des Gerätes müssen durch
Fachpersonal
unter
Einhaltung
Bestimmungen ausgeführt werden.
4.1.2
Besonders für Frankreich
DTU 24.1 und DTU 65.4 sowie Aktualisierungen legen die
technischen
Voraussetzungen
Heizungsinstallationsarbeiten zu erfüllen haben.
Wohngebäude
Installations- und Wartungsvorschriften:
Die Installation und die Wartung des Gerätes müssen von einer
qualifizierten Fachfirma unter Einhaltung der geltenden Richtlinien
und Normen ausgeführt werden. Hierzu zählen insbesondere:
- Verordnung vom 27. April 2009, die die Verordnung vom 2. August
1977 modifiziert
Für Anlagen zur Verbrennung von Gas und verflüssigten
Kohlenwasserstoffen in Wohngebäuden und deren Nebenräumen
geltende Technische Richtlinien und Sicherheitsrichtlinien.
- Norm DTU P 45-204
Gasanlagen (früher DTU Nr. 61-1 - Gasanlagen - April 1982 + Zusatz
Nr. 1 Juli 1984).
- Gesundheitsvorschrift der Departements
Für an das Stromnetz angeschlossene Geräte:
- Norm NF C 15-100 - Elektrische Niederspannungsanlagen -
Vorschriften.
30/11/2015 - 300015170-03
der
geltenden
nationalen
fest,
die
die
C 230 ECO
Öffentliche Gebäude
Installationsvorschriften:
Die Installation und die Wartung des Gerätes müssen unter
Einhaltung der geltenden Richtlinien und Normen ausgeführt
werden. Hierzu zählen insbesondere:
- Sicherheitsvorschriften für Brandschutz und Fluchtwege in
öffentlichen Gebäuden:
a. Allgemeine Vorschriften
Für alle Geräte:
- Artikel GZ - Installationen für die Verbrennung von Gas und
verflüssigten Kohlenwasserstoffen.
Danach entsprechend der Verwendung:
- Artikel CH - Heizung, Belüftung, Kühlung, Klimaanlagen und
Erzeugung von Dampf und Warmwasser/Brauchwasser.
b. Besondere Vorschriften für alle Arten von öffentlichen Gebäuden
(Krankenhäuser, Geschäfte etc ...).
Konformitätsbescheinigung
Durch Anwendung von Artikel 25 der Verordnung vom 27. April 2009,
die die geänderte Verordnung vom 2. August 1977 modifiziert, und
von Artikel 1 der geänderten Verordnung vom 05.02.1999, ist der
Installateur gehalten, Konformitätszertifikate auszustellen, die von
den mit Bau und Gassicherheit betrauten Ministern genehmigt sind:
- Unterschiedliche Modelle (Modelle 1, 2 oder 3) bei der Aufstellung
einer neuen Gasanlage
- Modell 4, insbesondere nach Austausch eines Heizkessels durch
einen neuen
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