7 Überprüfung und Wartung
7.1 Allgemeine Hinweise
Die
Wartungsarbeiten
Fachpersonal auszuführen.
Eine jährliche Inspektion ist vorgeschrieben.
Es dürfen nur Originalersatzteile verwendet werden.
Eine Reinigung durchführen mindestens einmal jährlich, oder
häufiger, je nach im Land geltenden Gesetzen.
Stromzufuhr am Kessel ausschalten.
Die Gasversorgung des Heizkessels abschalten.
Wenn die Ergebnisse der Abgasanalyse bei der jährlichen
Inspektion nicht den Vorschriften entsprechen, muss die
Verbrennung eingestellt werden.
26/07/2010 - 300017552-001-I
sind
durch
qualifiziertes
SGC 24 SOL
7. Überprüfung und Wartung
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