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Demontage Und Entsorgung; Demontage; Entsorgung; Anhang - SGB DLR-P...CV-Serie Dokumentation

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11. Demontage und Entsorgung

11.1 Demontage

11.2 Entsorgung

12. Anhang

12.1 Persönliche Schutzausrüstung
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Andere %-Angaben können sich aus werks- oder länderspezifischen Verordnungen ergeben.
12/12/2017
Vor und während der Arbeiten, Gasfreiheit und ausreichenden Sau-
erstoffgehalt der Atemluft prüfen
Öffnungen, durch die eine Verschleppung von Ex-Atmosphäre ge-
schehen kann, gasdicht verschließen.
Möglichst nicht mit funkenbildenden Werkzeugen (Säge, Trennschlei-
fer ...) die Demontage vornehmen. Wenn es dennoch unumgänglich
sein sollte, ist EN 1127 zu beachten bzw. Bereich muss frei von ex-
plosionsfähiger Atmosphäre sein.
Elektrostatische Aufladungen (z.B. durch Reiben) sind zu vermeiden.
Kontaminierte Bauteile (möglicherweise Ausgasung) entsprechend
entsorgen.
Elektronische Bauteile entsprechender Entsorgung zuführen.
Die aufgeführten Teile beziehen sich insbesondere auf die Sicherheit
beim Arbeiten an Anlagen, von denen Ex-Gefahren ausgehen kön-
nen.
Werden Arbeiten in Bereichen ausgeführt, in denen mit explosionsfä-
higer Atmosphäre gerechnet werden muss, so sind mindestens fol-
gende Ausrüstungsgegenstände erforderlich:
 geeignete Kleidung (Gefahr der elektrostatischen Aufladung)
 geeignetes Werkzeug (gem. EN 1127)
 geeignetes und für das vorhandene Dampf-Luft-Gemische geeich-
tes Gas-Warngerät (Arbeiten sollten nur bei einer Konzentration
von 50 % unterhalb der unteren Explosionsgrenze durchgeführt
8
werden)
 Messgerät, um den Sauerstoffgehalt der Luft festzustellen
(Ex/O–Meter)
DRUCK-LECKANZEIGER DLR-P .. CV
Demontage und Entsorgung / Anhang
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Diese Anleitung auch für:

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