6. Sicherheit am Start
lch werde darauf achten, daß sich nach dem Entzünden der Sicherheitszündschnur niemand einer auf der
Startrampe stehenden Modellrakete nähert. Nach der Entzündung werde ich mich rasch entfernen (min. 5 m).
Vor jeder Zündung werden umstehende Personen durch einen hörbar gezählten Countdown auf den bevor-
stehenden Start aufmerksam gemacht.
7. Startbedingungen
Meine Modellraketen werden niemals bei starkem Wind und in der Nähe von Gebäuden und Hochspannungs-
leitungen gestartet. Sie werden niemals ungenehmigt die untere Grenze des kontrollierten Luftraums über-
steigen. Ich werde mich vor jedem Start davon überzeugen, daß eine Gefährdung niedrigfliegender Flugzeu-
ge ausgeschlossen ist.
8. Feuerverhütung am Startplatz
Die Startrampe meiner Raketen wird nur an einer übersichtlichen, gut aufgeräumten Stelle aufgebaut. lch
werde darauf achten, daß sich keinerlei brennbare Materialien in der Nähe befinden und daß der Fallschirm in
der Rakete vor dem Start mit feuerbeständigem Schutzvlies versehen worden ist.
9. Hitzeschild
Die Startrampe meiner Raketen wird immer mit einem Hitzeschild ausgerüstet sein, der verhindert, daß der
Schubstrahl direkt auf den Boden trifft.
10. Startführung
Um Augenverletzungen zu vermeiden, werde ich die Spitze der Führungsstange mit einer Sicherheitskappe
versehen, die nur unmittelbar vor dem Start entfernt wird. Eine nicht benutzte Startrampe wird stets mit waag-
rechter Stange abgelegt.
11. Hochspannungsleitungen
Ich werde nie versuchen, meine Modellraketen von Hochspannungsleitungen oder aus anderen Gefahrenstel-
len zu bergen.
12 Startwinkel
Der Startwinkel meiner Raketen wird nie um mehr aIs 30° von der Senkrechten abweichen. Meine Raketen
sind keine Waffe! Sie werden nicht gegen Ziele auf der Erde oder in der Luft gerichtet und befördern keine
Zünd- und Sprengstoffe.
13. Eigenkonstruktionen
Selbstentworfene Flugkörper, deren Zuverlässigkeit und Flugverhalten nicht erwiesen sind, werde ich vor dem
Erststart so gründlich wie möglich antriebslos testen. Bei Erststarts von Eigenentwicklungen werden nur Per-
sonen anwesend sein, die unmittelbar am Startvorgang beteiligt sind.
14. Gesetzliche Bestimmungen
Nach dem Sprengstoffgesetz sind Treibsätze der in Modellraketen verwendeten Art pyrotechnische Gegen-
stände der Unterklasse T1 für Lehr- und Sportzwecke. Mir ist bekannt, daß Jugendliche im Alter von 14 bis 18
Jahren diese Treibsätze nur unter Aufsicht von Sorgeberechtigten installieren und zünden dürfen und daß
dies in einer sportlichen oder technischen Vereinigung nur zulässig ist, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich
sein Einverständnis erklärt hat oder selbst anwesend ist.
KINDER UNTER 14 JAHREN DÜRFEN DIESE TREIBSÄTZE WEDER INSTALLIEREN NOCH ZÜNDEN ! !
Ansonsten dürfen Treibsätze nur Personen über 18 Jahren überlassen werden.
BERGUNGSSYSTEME
Bei jedem Modellraketenflug ist es wichtig, daß das Modell nach beendetem Flug wieder sicher und gefahrlos
den Boden erreicht. Dies wird durch das eingebaute Bergungssystem erreicht. Nachfolgend sind nun die 3
häufigsten Systeme aufgeführt.
1. Zellenteilung
Eine sehr einfache und unkomplizierte Methode ist die Zellenteilung. Nach beendetem Flug teilt sich das Mo-
dell automatisch in der Mitte. Die dadurch hervorgerufene Taumelbewegung ergibt ausreichenden Luftwider-
stand um eine gefahrlose Landung zu gewährleisten.
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