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In Den Einstell- Und Lagerräumen Sowie Den Ausbesserungswerkstätten; Sicherheitstechnische Maßnahmen Im Umgang Mit Transistorzündanlagen - Linde 352 Betriebsanleitung

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SICHERHEITSTECHNISCHE RICHTLINIEN FÜR FLÜSSIGGAS-KRAFTFAHRZEUGE
B. In den Einstell- und Lagerräumen so-
wie den Ausbesserungswerkstätten:
1. Treibgasfahrzeuge dürfen nicht mit Generatorfahr-
zeugen im gleichen Raum abgestellt werden.
2. Die Flaschen- und Hauptabsperrventile sind sofort
nach dem Einstellen des Kraftfahrzeuges zu schließen.
3. Für die Lage und Beschaffenheit der Einstellräume für
Flüssiggas-Kraftfahrzeuge gelten die Bestimmungen der
Reichsgaragenordnung und der jeweiligen Landes-Bau-
ordnung.
4. In Einstellräumen ist der Flaschenwechsel (der Aus-
tausch leerer gegen volle Flaschen) verboten.
5. Die Gasflaschen sind in besonderen, von den Einstell-
räumen getrennten Räumen aufzubewahren. Auf Ziffer
32 "Behandlung und Aufbewahrung gefüllter Behälter"
der Technischen Grundsätze zur Druckgasverordnung*)
wird hingewiesen.
6. Die in den Räumen verwendeten elektrischen Hand-
lampen müssen mit geschlossener, abgedichteter Über-
glocke und mit kräftigem Schutzkorb versehen sein.
7. Bei Arbeiten in Ausbesserungswerkstätten sind die
Flaschen- und Hauptabsperrventile zu schließen und die
Treibgasflaschen gegen Wärmeeinwirkung zu schützen.
Vor Betriebspausen und vor Betriebsschluß ist durch
eine verantwortliche Person nachzuprüfen, ob sämtliche
Ventile, vor allem Flaschenventile, geschlossen sind.
Feuerarbeiten, insbesondere Schweiß- und Schneidar-
beiten, dürfen in der Nähe von Treibgasflaschen nicht
ausgeführt werden. Treibgasflaschen, auch wenn sie leer
sind, dürfen nicht in den Werkstätten aufbewahrt wer-
den.
8. Die Einstell- und Lagerräume sowie die Ausbesse-
rungswerkstätten müssen gut belüftet sein. Dabei ist zu
beachten, daß Flüssiggase schwerer als Luft sind. Sie
sammeln sich am Boden, in Arbeitsgruben und sonstigen
Bodenvertiefungen an und können hier explosionsge-
fährliche Gas-Luft-Gemische bilden.
AUSPUFFGASE SIND GIFTIG. SORGT FÜR AUSREI-
CHENDE ENTLÜFTUNG DER EINSTELLRÄUMEl
Sicherheitstechnische Maßnahmen im Um-
gang mit Transistorzündanlagen
Um Verletzungen von Personen und/oder Zerstörung der
kontaktlosen Transistor-Zündanlage zu vermeiden, ist bei
Arbeiten an Aggregaten mit kontaktloser Transistorzünd-
anlage folgendes zu beachten:
-
Leitungen der Zündanlage - auch Hochspannungslei-
tungen und Prüfgeräteleitungen - nur bei ausgeschal-
teter Zündung ab- und anklemmen.
-
Wenn der Motor mit Anlaßdrehzahl betrieben werden
soll, ohne daß er anspringt (z. B. bei der Kompressions-
druckprüfung), Hochspannungsleitung (KI. 4) aus dem
Zündverteiler ziehen und an Masse legen.
-
Starthilfe mit Schnellader ist nur bis 1 Minute mit max.
16,5 Volt zulässig.
-
Die Motorwäsche ist nur bei ausgeschalteter Zündung
durchzuführen.
-
Bei Elektro- und Punktschweißen ist die Batterie kom-
plett abzuklemmen.
-
An Klemme 1 (-) keinen Kondensator anschließen.
') Polizeiverordnung über die ortsbeweglichen geschlossenen Behälter für verdichtete, verflüssigte und unter Druck gelöste Gase (Druckgasverordnung).

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