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Sicherheitstechnische Richtlinien Für Flüssiggas-Kraftfahrzeuge; Pflichten Der Betriebsleitung Und Der Arbeitnehmer - Linde 352 Betriebsanleitung

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SICHERHEITSTECHNISCHE RICHTLINIEN FÜR FLÜSSIGGAS-KRAFTFAHRZEUGE
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaf-
ten e. V. Zentralstelle für Unfallverhütung - Gültig ab
1.7.1950 -
Flüssiggase (Treibgase) sind BUTAN und PROPAN oder
BUTAN/PROPAN-GEMISCHE. Sie werden in besonderen
Flaschen geliefert. Der Betriebsdruck dieser 'Gase ist ab-
hängig von der Außentemperatur und kann bis zu 17 bar
betragen.
ACHTUNG
Flüssiggas nicht wie Benzin behandeln! Benzin ver-
dampft langsam, Flüssgigas wird sofort gasförmig. Die
Gefahr der Raumvergasung und der Entzündung ist also
bei Flüssiggas größer als bei Benzin.
DARUM:
Doppelte Vorsicht, kein offenes Feuer - Öfen, Sturmla-
ternen und dgl. -, nicht rauchen in den Einstellräumen
,und bei allen Arbeiten an der Flüssiggasanlage!
Pflichten der Betriebsleitung und der Ar-
beitnehmer:
Sämtliche Personen, die mit Flüssiggas umzugehen ha-
ben, sind verpflichtet, sich die für die gefahrlose Durch-
führung des Betriebes erforderlichen Kenntnisse über
die Eigenarten der Flüssiggase anzueignen. Insbesonde-
re ist die von den Mineralöl-Gesellschaften herausgege-
bene Anleitung: "Was ist beim Treibgas zu beachten?"
genau zu befolgen. Diese Druckschrift ist im Kraftfahr-
zeug ständig mitzuführen.
Ferner ist zu beachten:
A. Im Betrieb
1. Die Gasentnahme darf stets nur aus ein e r Flasche er-
folgen. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift besteht Ge-
fahr. Die Gasentnahme'aus mehreren Flaschen zugleich
kann bewirken, daß das Flüssiggas aus einer Flasche in
eine andere übertritt und daß die dadurch überfüllte Fla-
sche nach späterem Schließen des Flaschenventils (vgl.
B. 1 dieser Richtlinien) undicht wird oder aufreißt.
2. Vor dem Lösen der Rohr- bzw. Schlauchverbindung
sind die Flaschen- und Hauptabsperrventile zu schließen.
Die Anschlußmuttern an den Flaschen sind langsam und
zunächst nur wenig zu lösen, da sonst das noch in der
Leitung befindliche unter Druck stehende Gas heraus-
spritzt.
VORSICHT
Flüssiggas erzeugt auf der bloßen Haut Frostwunden!
3. Beim Einbau der vollen Flaschen ist der Vermerk für
die richtige Lage der Flaschen "oben". Der Austausch
der Gasflaschen ist sorgfältig vorzunehmen. Beim Ein-
und Ausbau muß der Gasaustrittsstutzen des Flaschen-
ventils durch eine mit einem Schlüssel fest angezogene
Verschlußmutter abgedichtet sein.
Bevor die Gasflaschen angeschlossen werden, sind ihre
Anschlußstutzen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu
prüfen.
Nach dem Ausbau muß auf die mit der Verschlußmutter
versehene Flasche sofort die Flaschenkappe aufge-
schraubt werden.
4. Die Ventile sind langsam zu öffnen! Das Öffnen und
Schließen darf nicht unter Zuhilfenahme von Schlag-
werkzeugen erfolgen.
BEI
FLÜSSIGGASBRÄNDEN
NUR
KOHLENSÄURE-
TROCKENLÖSCHER ODER KOHLENSÄUREGAS-LÖ-
SCHER VERWENDEN!
5. Undichte Gasflaschen dürfen nicht weiterverwendet
werden. Sie sind unter Beachtung aller Vorsichtsmaß-
nahmen sofort im Freien durch Abblasen zu entleeren
und dann als undicht zu kennzeichnen. Bei der Abliefe-
rung beschädigter Gasflaschen ist dem Verleiher oder
seinem Vertreter (Tankwart oder dgl.) von dem beste-
henden Schaden sofort, möglichst schriftlich, Mitteilung
zu machen.
6. Die gesamte Flüssiggasanlage muß laufend auf ihren
betriebssicheren Zustand, besonders auf Dichtigkeit
überwacht werden. Die Benutzung des Fahrzeuges bei
undichter Gasanlage ist verboten.
7. Zur Probe auf Dichtigkeit sind Seifenwasser, Nekallö-
sung oder sonstige schaum bildende Mittel zu benutzen.
Das Ableuchten der Flüssiggasanlage mit offener Flam-
me ist verboten.
8. Eingefrorene Anlageteile dürfen nur mit heißem Was-
ser, heißen Sandsäcken oder dgl. aufgetaut werden. Of-
fene Flammen, glühende Gegenstände usw. können zu
Explosionen führen.
9. Beim Auswechseln einzelner Anlageteile sind die Ein-
bauvorschriften der Herstellerwerke zu beachten. Dabei
sind Flaschen- und Hauptabsperrventile zu schließen.
10. Der Zustand der elektrischen Anlage der Flüssiggas-
Kraftfahrzeuge ist laufend zu überwachen. Funken kön-
nen bei Undichtigkeiten der gasführenden Anlageteile
Explosionen verursachen. Nach längerem Stillstand ei-
nes Flüssiggas-Kraftfahrzeuges ist der Einstellraum vor
Inbetriebnahme des Fahrzeuges oder seiner elektri-
schen Anlagen gründlich zu lüften.
11. Explosionen von Gasflaschen oder Flüssiggasanla-
ge, auch wenn sie nicht zu Unfällen führten, sind der Be-
rufsgenossenschaft und dem zuständigen Gewerbeauf-
sichtsamt sofort zu melden. Beschädigte Teile sind bis
zum Abschluß der Untersuchung aufzubewahren.

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