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Technische Hinweise - Bosch Intuvia Serie Originalbetriebsanleitung

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Technische Hinweise

Typgenehmigung und Geltungsbereich
Unsere S-Pedelecs wurden beim Kraftfahrt-Bundesamt einer Typgenehmigung unterzogen und als Kraftfahrzeuge zugelassen.
Dabei wurden bestimmte Bauteile spezifiziert, deren Verwendung an diesem Fahrzeug zulässig ist. Wird das Fahrzeug nicht mit
diesen spezifizierten oder - soweit auf der Folgeseite beschrieben - alternativ freigegebenen Bauteilen betrieben, so verliert dessen
Typgenehmigung die Gültigkeit.
Besonderheiten gewisser Bauteile des Kraftfahrzeugs S-Pedelec gegenüber herkömmlichen
Pedelec- / Fahrradanbauteilen
Einige Bauteile des S-Pedelecs erfüllen spezielle Anforderungen, die an ein Kraftfahrzeug der Klasse L1e gestellt werden. Sie unter-
scheiden sich zu herkömmlichen Pedelec- / Fahrrad Bauteilen. Dies ergibt sich aus Anforderungen aus der jeweiligen EU Richtlinie
bzw. Verordnung. In nicht EU Mitgliedsländern, wie z.B. der Schweiz, können manche dieser Anforderungen ggf. nicht bestehen
oder auch andere Anforderungen bestehen.
Rahmen / Gabel
Diese tragenden Bauteile des S-Pedelecs wurden so konstruiert, dass sie den höheren Belastungen auf Grund der
höheren Geschwindigkeiten im Vergleich zu einem Pedelec / Fahrrad jederzeit gewachsen sind.
Kennzeichenhalter
Dieser ist so konstruiert, dass er das Kennzeichen gemäß den Vorgaben (Sichtbarkeit, Winkel) aufnehmen kann.
Rückspiegel
Dieser ist Pflicht für Kraftfahrzeuge. Er ist typgeprüft nach ECE. Einen zugelassenen Spiegel erkennt man an der „E"-
Kennzeichnung.
Bremshebel
Die Bremshebel für zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen an ihrem Ende mit einem Kugelkopf versehen sein. Herkömmli
che Pedelec- / Fahrradbremshebel haben diesen nicht.
Ständer
Der Ständer muss diverse Standfestigkeitsprüfungen überstehen und außerdem automatisch einklappen, sobald er
vollständig entlastet wird.
seitliche Strahler
Diese müssen orange und nicht-dreieckig sein und über eine Typzulassung nach ECE verfügen. Ihre Anbringungsstelle
unterliegt bestimmten Sichtbarkeits-Auflagen und darf nicht verändert werden. Einen zugelassenen Strahler erkennt
man an der „E"-Kennzeichnung.
Bremslicht
Das Bremslicht und die Kennzeichernbeleuchtung sind seit 2016 für neue Typgenhmigungen Pflicht.
Kennzeichenbeleuchtung
Die Kennzeichenbeleuchtung ist für alle ab 2016 gebauten S-Pedelecs Pflicht.
Tagfahrlicht bzw. Dauerbeleuchtung
Ein permanent aktiviertes Tagfahrlicht bzw. Dauerbeleuchtung ist für alle ab 2016 gebauten S-Pedelecs Pflicht.
Reifen
Die Reifen benötigen eine Zulassung nach ECE R75. Einen zugelassenen Reifen erkennt man an der „E"-Kennzeich
nung. Die möglichen Reifengrößen entnehmen Sie der Übereinstimmungsbescheinigung.
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Bauliche Veränderungen an Ihrem S-Pedelec
Da es sich beim S-Pedelec um ein Kraftfahrzeug handelt, gibt es hinsichtlich baulicher Veränderung diverse Einschränkungen. Tab.
1 zeigt, welche Bauteile unter welchen Bedingungen ersetzt werden können.
Tabelle 1: Bauteile des S-Pedelec und Bedingungen für Austausch / Ersatz
Folgende Bauteile an Ihrem S-Pedelec dürfen...
a) nur mit Originalteilen
b) ohne Freigabe
geändert werden
1
ersetzt werden
Rahmen
Griffe
Motoreinheit
Schalthebel
Sattel
Batterie
Sattelstützklemmring
Kette
Steuersatz
Schlauch
Reifen (Größen wie im CoC Papier angegeben und weitere
von Winora freigegebene; müssen typgeprüft sein)
Klingel
Gepäckträger (max. +15% der Abmessungen des Origi-
nals, Position Kennzeichenhalter muss erhalten bleiben)
Beachte: die max. Zuladung des Gepäckträgers beträgt
15kg
Schutzblech (muss in den Abmaßen mit dem Original
+/- 15% übereinstimmen)
Freigabe von Alternativ-Bauteilen durch die Winora-Staiger GmbH
Sollte es durch Schäden, Verschleiß etc. nötig sein, Originalbauteile zu ersetzen, so empfehlen wir Ihnen auf Originalbauteile zurück
zugreifen. Wenden Sie sich dazu an Ihren Haibike Fachhändler. Die Winora-Staiger GmbH stellt seinen Fachhandelspartnern eine
Liste mit den Original-Spezifikationen zur Verfügung. Für den Ersatz von Bauteilen aus Tab. 1a) ist zwingend auf Originalbauteile
zurückzugreifen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für die Bauteile aus Tab. 1b) & 1c) alternative Teile zu verwenden. Während Sie bei der
Wahl der Bauteile aus Spalte b) der Tab.1 relativ frei sind, stehen für Bauteile aus Spalte c) der Tab.1 nur von der Winora-Staiger
GmbH offiziell freigegebene Bauteile zur Verfügung.
Bitte fragen Sie dazu bei Ihrem Haibike / Winora Fachhändler nach.
Die Winora-Staiger GmbH stellt seinen Fachhandelspartnern eine regelmäßig aktualisierte Liste mit freigegebenen Bauteilen zur
Verfügung.
Bei einem Verstoß gegen die Beschränkungen gem. Spalten a) oder c) verliert das Fahrzeug seine Typgenehmi-
gung und darf nicht mehr betrieben werden.
vorausgesetzt werden, dass die verbauten Teile mindestens die Fahrradnorm ISO4210 erfüllen und eine fachgerechte Montage
1
c) nur mit offizieller Freigabe der
Winora-Staiger GmbH geändert
werden
Gabel
Lenker, Bremsanlage
Vorbau
Schaltung
Kettenblatt
Kurbeln
Strahler
Scheinwerfer / Schlussleuchte
(müssen die selbe Beleuchtungs-
stärke haben und an der gleichen
Position montiert werden)
Spiegel
Sattelstütze
Seitenständer
Felgen/Naben/Laufräder
Nummernschildhalter
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