Sicherheitstechnische Auflagen
3
Anforderungen an die Installation
3.2
Anforderungen an die Installation
12
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Versorgungsleitungen und die STO-Steuerleitungen müssen in getrennten Kabeln
verlegt werden.
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Die Leitungslänge zwischen der Sicherheitssteuerung und MOVIGEAR
100 m betragen.
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Die Verdrahtungstechnik muss entsprechend der EN 60204-1 erfolgen.
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Die STO-Steuerleitungen müssen EMV-gerecht und wie folgt verlegt werden:
– Außerhalb eines elektrischen Einbauraums müssen geschirmte Leitungen, dau-
erhaft (fest) verlegt und gegen äußere Beschädigungen geschützt oder gleich-
wertige Maßnahmen ergriffen werden.
– Innerhalb eines Einbauraums können Einzeladern verlegt werden.
– Die für die Anwendung jeweils gültigen Vorschriften sind zu beachten.
®
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MOVIGEAR
erkennt keine Kurz- bzw. Fremdschlüsse in der Zuleitung. Deshalb
muss auf jeden Fall sichergestellt werden, dass es keine Spannungsverschleppung
auf die STO-Steuerleitungen gibt.
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Für die Auslegung der Sicherheitskreise sind die für die Sicherheitskomponenten
spezifizierten Werte zwingend einzuhalten.
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Das STO-Signal darf nicht für Rückmeldungen verwendet werden.
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Für die EMV-gerechte Ausführung der Installation sind die Hinweise in der Betriebs-
anleitung MOVIGEAR
Insbesondere ist zu beachten, dass die Schirmung der STO-Steuerleitung beidseitig
am Gehäuse aufzulegen ist.
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Für alle Signalschnittstellen (SBus, Binäreingänge, Binärausgang ...) des
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MOVIGEAR
, sowie aller SBUS-Teilnehmer dürfen nur geerdete Spannungsquellen
mit sicherer elektrischer Trennung (PELV) gemäß VDE 0100 und EN 60204-1 ein-
gesetzt werden.
Dabei darf bei einem einzigen Fehler die Spannung zwischen den Ausgängen oder
zwischen einem beliebigen Ausgang und geerdeten Teilen 60-V-Gleichspannung
nicht überschreiten.
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Bei der Installationsplanung sind die technischen Daten von MOVIGEAR
ten.
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Der DC-24-V-Ausgang des MOVIGEAR
dungen mit MOVIGEAR
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zu beachten.
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darf nicht für sicherheitsgerichtete Anwen-
®
verwendet werden.
Handbuch – Funktionale Sicherheit MOVIGEAR®-B
®
darf max.
®
zu beach-