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21.1 Gefahrenhinweise

Wiederaufladbare Hörgeräte
und das Phonak Power Pack
enthalten einen Lithium-
Ionen-Akku, der bei
Flugreisen im Handgepäck
mit an Bord genommen
werden kann. Das
Power Pack darf nur im
Handgepäck und nicht
im aufgegebenen Gepäck
transportiert werden.
Ihr Hörgerät operiert
im Frequenzbereich von
2.4 GHz – 2.48 GHz. Das
Hörgerät verfügt über
einen Flugmodus. Wie Sie
diesen aktivieren, erfahren
Sie in Kapitel 13.
Hörgeräte dienen der
Verstärkung von Tönen
und ihrer Übertragung
auf die Ohren, um
eine Hörminderung
auszugleichen. Jedes
Hörgerät wird an den
individuellen Hörverlust des
jeweiligen Trägers angepasst
und darf daher nur von
diesem getragen werden.
Es darf niemals von einer
anderen Person getragen
werden, das könnte zu
Gehörschäden führen.
Veränderungen oder
Modifikationen am Hörgerät,
die von der Sonova AG nicht
ausdrücklich freigegeben
wurden, sind nicht erlaubt.
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