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Brandschutz; Luftdichte Gebäudehülle; Passivhaus; Anforderungen An Ein Passivhaus - Viessmann Vitovent 300 Planungsunterlagen

Lüftungs-systeme mit wärmerückgewinnung
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Planungshinweise Vitovent 300/300-W/300-F

8.2 Brandschutz

Im Einfamilienhaus bestehen keine besonderen Anforderungen an
den Brandschutz (Höhe der oberen Geschossdecke < 7 m).
8
Bei der Durchdringung von Brandschutzabschnitten und Brandwän-
den in Gebäuden mit mehr als 2 Stockwerken die DIN 4102 beachten
(Brandschutzklappen, Schachtausbildung).
8.3 Luftdichte Gebäudehülle
Der Richtwert für den Luftwechsel in Wohngebäuden beträgt 0,5. Dies
bedeutet, dass die gesamte Luftmenge im Gebäude alle 2 Stunden
ausgetauscht wird.
Um über die Einstellungen am Lüftungsgerät einen definierten Luft-
wechsel sicherstellen zu können, muss die Gebäudehülle möglichst
dicht sein.
Eine dichte Gebäudehülle kann durch den „BlowerDoor-Test" nach-
gewiesen werden. Bei diesem Test wird durch einen Ventilator eine
Druckdifferenz von 50 Pa (0,5 mbar) zwischen dem Inneren und dem
Äußeren des Gebäudes erzeugt.

8.4 Passivhaus

Vitovent 300-W und Vitovent 300-F entsprechen den folgenden Anfor-
derungen für den Einsatz im Passivhaus.

Anforderungen an ein Passivhaus

Voraussetzungen für die Erfüllung des Standards für Passivhäuser:
■ Heizwärmebedarf < 15 kWh/(m
■ Max. erforderliche Heizleistung < 10 W/m
■ Wärmedurchgangskoeffizient der Gebäudehülle
2
U < 0,15 W/(m
·K), wärmebrückenfrei.
■ Wärmedurchgangskoeffizient der Fenster U < 0,80 W/(m
eingebauten Zustand U < 0,85 W/(m
■ Die Ausrichtung der Hauptfensterflächen nach Süden erleichtert die
Einhaltung der Kennwerte, ist aber nicht zwingend erforderlich, z.B.
falls der Bebauungsplan dies nicht zulässt. Um eine übermäßige
Erwärmung des Gebäudes in den Sommermonaten zu verhindern,
ist auf entsprechende Möglichkeiten zur Beschattung zu achten.
■ Luftdichtheit n50 < 0,6 l/h: Bei einem Über- oder Unterdruck im
Gebäude von 50 Pa dürfen weniger als das 0,6-fache des beheizten
Luftvolumens aus- oder eintreten.
Der Nachweis muss durch einen „BlowerDoor-Test" erbracht wer-
den. Wir empfehlen, die Planung und Auslegung nach den Projek-
tierungsunterlagen des PHPP

Anforderungen an die Haustechnik

Durch das Passivhaus Institut Darmstadt (www.passiv.de) wurden fol-
gende Anforderungen an Kompaktgeräte zur Raumlüftung/-heizung
für Passivhäuser definiert:
■ Die Wärmerückgewinnung der kontrollierten Wohnungslüftung
muss mehr als 75 % betragen.
■ Die Wärmerückgewinnung und die Zuluftnacherwärmung müssen
frostgeschützt sein.
■ Die Zulufttemperatur der Lüftung darf zur Vermeidung von Staub-
verschwelung 52 ºC nicht überschreiten.
8.5 Geräuschentwicklung
Entscheidend für das Geräuschniveau am Aufstellort und im Luftlei-
tungssystem sind die Schall-Leistungspegel des Lüftungsgeräts.
*4
Berechnung gemäß DIN 277 (Wohnflächenberechnung II. BV)
Passivhaus-Projektierungspaket, siehe www.passiv.de
*3
VIESMANN
76
*4
2
·a)
.
*4
2
.
2
·K), im
2
·K).
*3
vorzunehmen.
(Fortsetzung)
Für den Brandschutz müssen die Richtlinien der jeweils gültigen Lan-
desbauordnung beachtet werden.
Bei Wohnungslüftungs-Systemen mit Wärmerückgewinnung ist nach
EnEV ein Luftwechsel ≤ 1,5 anzustreben.
Die exakte Berechnung der erforderlichen Luftvolumenströme muss
gemäß DIN 1946-6 durchgeführt werden.
■ Die Leistungsaufnahme der Lüftungsanlage muss unter
0,45 W/(m
3
/h) liegen.
■ Die mögliche Luftwechselrate des Geräts muss bis zum 0,7- fachen
des Raumvolumens betragen.
■ Die interne und externe Leckrate des Geräts muss unter 3 % liegen.
■ Das Lüftungsgerät muss über eine Volumenstrombalance verfügen.
■ Im Lüftungsgerät müssen Außenluftfilter F7 und Abluftfilter G4 ein-
gebaut sein.
VITOVENT

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