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Planungshinweise; Lippendichtung; Best.-Nr.: 7440 213; Verschlusskappe - Viessmann Vitovent 300 Planungsanleitung

Wohnungslüftungs-system
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Installationszubehör Zuluft/Abluft, Kanalsystem Kunststoff

5.6 Lippendichtung

Best.-Nr.: 7440 213

Zum luftdichten Abdichten der Verbindungen im Flachkanal System
100 (z.B. für Bogen, Verbindungsstück, Anschlüsse am Luftverteiler-
kasten).

5.7 Verschlusskappe

Best.-Nr.: 7440 217

Luftdichte Verschlusskappe für nicht benötigte Anschlüsse an Zuluft-/
Abluftöffnungen (Umlenkstück, Fußbodenauslass, Verteilerkasten).

Planungshinweise

6.1 Aufstellung

Verwendung

Das zentrale Lüftungsgerät Vitovent 300 darf nur in einer abgeschlos-
senen Wohneinheit (z.B. Einfamilienhaus oder Wohnung) eingesetzt
werden. An das Vitovent 300 kann nur eine Fernbedienung ange-
schlossen werden, sodass nur in einer Wohneinheit die Lüftung an das
Nutzerverhalten angepasst werden kann. Die Be- und Entlüftung meh-
rerer Kleinwohnungen oder Appartements ist daher gemäß Wärme-
Schutz-Verordnung nicht gestattet.

Brandschutz

Im Einfamilienhaus bestehen keine besonderen Anforderungen an
den Brandschutz.
Luftdichte Gebäudehülle
Der anzustrebende Luftwechsel für Wohngebäude beträgt 0,5. Das
bedeutet, dass die gesamte Luftmenge im Gebäude alle 2 Stunden
ausgetauscht wird.
Um über die Einstellungen am Lüftungsgerät einen definierten Luft-
wechsel sicherstellen zu können, sollte die Gebäudehülle möglichst
dicht sein.

Anforderungen an den Aufstellraum

■ Das Lüftungsgerät sollte vorzugsweise innerhalb der luftdichten und
wärmegedämmten Gebäudehülle aufgestellt werden.
■ Vitovent 300 kann stehend oder wandhängend montiert werden.
■ Das Lüftungsgerät muss in einem trockenen, frostfreien Bereich
aufgestellt werden.
■ Möglichst kurze Rohrleitungsführung zu den Abluft- und Zuluftbe-
reichen einhalten.
Vitovent 300
(Fortsetzung)
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Für gewerblich genutzte Räume (z.B. Restaurant, Ladengeschäft
usw.) ist das Vitovent 300 nicht ausgelegt.
Der Einsatz als Schwimmbad-, Garagen- oder Sonderraumlüftung ist
nicht zugelassen.
Bei der Durchdringung von Brandschutzabschnitten und Brandwän-
den in Gebäuden mit mehr als 2 Stockwerken ist die DIN 4102 (Brand-
schutzklappen, Schachtausbildung) zu beachten.
Eine dichte Gebäudehülle kann durch den „Blower-door-Test" nach-
gewiesen werden. Bei diesem Test wird durch einen Ventilator eine
Druckdifferenz von 50 Pa (0,5 mbar) zwischen dem Gebäudeinneren
und Gebäudeäußeren erzeugt.
Bei Wohnungslüftungs-Systemen mit Wärmerückgewinnung ist nach
EnEV ein Luftwechsel ≤ 1,5 anzustreben.
■ Kanäle, die durch nicht beheizte Bereiche des Hauses verlaufen,
müssen mit dampfdiffusionsdichten Materialien (min. 50 mm) wär-
megedämmt werden.
■ Für den elektrischen Anschluss ist eine Schukosteckdose erforder-
lich.
VIESMANN
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