Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Kesselzuschlag Für Trinkwassererwärmung - Wolf MGK 130 Planungsunterlage

Gasbrennwertkessel; gasbrennwerttherme
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Normen
Berechnung
Tabelle Kesselzuschlag "ZK"
Auslastungsfaktor
Hinweis
38
Kesselzuschlag für Trinkwassererwärmung
Laut DIN 4708-2 bzw. VDI 3815 ist die Nenn-Wärmeleistung eines Heizkessels
um den Kesselzuschlag "Z
Die DIN 4708 stellt drei wesentliche Forderungen:
-
Die Leistungskennzahl muß gleich groß oder größer als die Bedarfskennzahl
sein:
N
> N
L
-
Der Speicher-Wassererwärmer kann nur dann seine Leistungskennzahl N
erbringen, wenn die Nennleistung des Heizkessels Q
der Dauerleistung des Speichers ist:
Q
> Q
K
D
-
Wärmeerzeugungsanlagen, die zur Beheizung und Warmwasserbereitung
dienen, müssen zu dem Norm-Gebäudewärmebedarf Q
Leistung Z
erbringen:
K
Q
> Q
+ Z
K
NGeb
K
Z
wird in Abhängigkeit der Bedarfskennzahl N ermittelt (s. Tabelle)
K
Bedarfskennzahl
N
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
12
14
16
18
20
In der Praxis hat sich ein auslastungsbezogener Kesselzuschlag bewährt:
Q
> φ · Q
+ Z
K
NGeb
K
φ = Auslastungfaktor der Gebäudebeheizung (erfahrungsgemäß werden nicht
alle Räume beheizt)
Anzahl der Wohnungen pro Gebäude
bis 20
21 bis 50
Die früher in der Heizungsanlagenverordnung vorgeschriebene Begrenzung der
Kesselleistung auf den Wärmebedarf des Gebäudes ist in der jetzt geltenden
Energieeinsparverordnung EnEV nicht mehr enthalten. Es können also für alle
Kesselarten Zuschläge zur Kesselleistung gemacht werden.
" für die Trinkwassererwärmung zu erhöhen.
K
Kesselzuschlag
Bedarfskennzahl
Z
in kW
K
3,1
4,7
6,2
7,7
8,9
10,2
11,4
12,6
13,8
15,1
17,3
19,5
21,7
23,9
26,1
>50
größer oder gleich
K
die zusätzliche
NGeb
Kesselzuschlag
N
Z
in kW
K
22
28,2
24
30,4
26
32,4
28
34,6
30
36,6
40
46,7
50
56,7
60
66,6
80
85,9
100
104,9
120
124,0
150
152,0
200
198,4
240
235,2
300
290,0
φ
1
0,9
0,8
4800628_0210
L

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Mgk 250Mgk 300Cgb-75Cgb-100Mgk 170Mgk 210

Inhaltsverzeichnis