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Ausführung Von Aufstellräumen; Verbrennungsluftversorgung; Aufstellen Von Feuerstätten - Buderus Logano plus SB74 Planungsunterlage

Inhaltsverzeichnis

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9.2
Ausführung von Aufstellräumen
9.2.1

Verbrennungsluftversorgung

Die Ausführung von Aufstellräumen und die Aufstellung
von Gas- und Ölkessel erfolgt nach den jeweiligen Lan-
desbauordnungen und Feuerungsverordnungen der ein-
zelnen Bundesländer.
Die ausreichende Frischluftzufuhr muss sichergestellt
werden. Wir empfehlen, die lichte Größe der Verbren-
nungsluftöffnungen gemäß nachfolgender Tabelle vorzu-
sehen. Die Angaben gelten für jeweils einen Kessel.
Brennwertkessel
Kesselgröße
Einheit
lichter Querschnitt
mm
2
Öffnung in cm
Tab. 27 Lichte Größe Verbrennungsluftöffnungen für Brennwertkessel Logano plus SB325
Brennwertkessel
Kesselgröße
Einheit
lichter Querschnittt
mm
2
Öffnung in cm
Tab. 28 Lichte Größe Verbrennungsluftöffnungen für Brennwertkessel Logano plus SB625
Brennwertkessel
Kesselgröße
Einheit
lichter Querschnitt
mm
2
Öffnung in cm
Tab. 29 Lichte Größe Verbrennungsluftöffnungen für Brennwertkessel Logano plus SB745
Grundsätzliche Anforderungen
• Verbrennungsluftöffnungen und -leitungen dürfen
nicht verschlossen oder zugestellt werden, wenn
nicht durch entsprechende Sicherheitseinrichtungen
gewährleistet ist, dass die Feuerstätte nur bei freiem
Strömungsquerschnitt betrieben werden kann.
• Der erforderliche Querschnitt darf durch einen Ver-
schluss oder durch Gitter nicht verengt werden.
• Eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung kann
auch auf andere Weise nachgewiesen werden.
• Für Flüssiggasfeuerstätten sind besondere Anforde-
rungen zu beachten.
Planungsunterlagen Brennwertkessel Logano plus SB325, SB625 und SB745 – 6 720 808 190 (2013/08)
Logano plus SB325
50
70
300
350
Logano plus SB625
145
185
240
540
640
700
Logano plus SB745
800
2175
Zusätzliche Verbraucher von Zuluft (z.B. Kompressoren)
müssen bei der Größenbestimmung zusätzlich berück-
sichtigt werden.
Die Brennwertkessel Logano plus SB325,
SB625 und SB745 sind nur für den raum-
luftabhängigen Betrieb
zugelassen.
90
400
310
400
775
1175
1000
2675
9.2.2
Aufstellen von Feuerstätten
Gasfeuerstätten mit einer Gesamt-Nennwärmeleistung
über 100 kW dürfen nur in Räumen aufgestellt werden:
• die nicht anderweitig genutzt werden
• die gegenüber anderen Räumen keine Öffnung haben,
ausgenommen Öffnungen für Türen
• deren Türen dicht und selbstschließend sind oder
• die gelüftet werden können.
Brenner und Brennstofffördereinrichtungen der
Feuerstätten müssen durch einen außerhalb des
Aufstellraumes angebrachten Schalter (Notschalter)
jederzeit abschaltbar sein. Neben dem Notschalter muss
ein Schild mit der Aufschrift „NOTSCHALTER–
FEUERUNG" vorhanden sein.
Abweichend von diesen Maßgaben dürfen Feuerstätten
auch in anderen Räumen aufgestellt werden, wenn
• die Nutzung dieser Räume dies erfordert und die Feu-
erstätten sicher betrieben werden können oder
• die Räume in freistehenden Gebäuden liegen, die nur
dem Betrieb der Feuerstätten sowie der Brennstoffla-
gerung dienen.
Raumluftabhängige Feuerstätten dürfen nicht aufge-
stellt werden:
• in Treppenräumen, außer in Wohngebäuden mit maxi-
mal zwei Wohnungen
• in allgemein zugänglichen Fluren, die als Rettungs-
wege dienen und
• in Garagen.
Montage
9
115
465
510
640
1450
1775
1200
3175
65

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Diese Anleitung auch für:

Logano plus sb325Logano plus sb625

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