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Wolf GKS-Eurotwin-K 450 Montage- Und Bedienungsanleitung Seite 4

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DIN 3440: Die den Kesseln zugeordneten Regler und
Begrenzer müssen der DIN 3440, zukünftig DIN EN
14597 entsprechen.
DIN 4753: Wassererwärmungsanlagen für Trink- und
Betriebswasser.
DIN4755: Ölfeuerungsanlagen - Technische Regel Öl-
feuerungsinstallation (TRÖ) - Prüfung.
DIN 4787-1: Ölzerstäubungsbrenner; Begriffe, Sicher-
heitstechnische Anforderungen; Prüfung, Kennzeich-
nung.
DIN 4788 Teil 1: Gasbrenner ohne Gebläse.
DIN 4795: Nebenluftvorrichtungen für Hausschornsteine;
Begriffe, Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung,
Kennzeichnung.
DIN 51603 Teil 1: Heizöle, Heizöl EL, Mindestanforde-
rung.
DIN 18160-1: Abgasanlagen - Teil 1: Planung und Aus-
führung.
DIN EN 230: Feuerungsautomaten für Ölbrenner.
DIN EN 267: Ölbrenner mit Gebläse - Begriffe, Anfor-
derungen, Prüfung, Kennzeichnung.
DIN EN 298: Feuerungsautomaten für Gasbrenner und
Gasgeräte mit oder ohne Gebläse.
DIN EN 676: Automatische Brenner mit Gebläse für
gasförmige Brennstoffe.
DIN EN 12828: Heizungssysteme in Gebäuden - Planung
von Warmwasser-Heizungsanlagen.
DIN EN 12831: Heizungsanlagen in Gebäuden - Ver-
fahren zur Berechnung der Norm-Heizlast.
DIN EN 12953-6: Großwasserraumkessel: Anforderun-
gen an die Ausrüstung für den Kessel.
DIN EN 13384-1: Abgasanlagen - Wärme- und strö-
mungstechnische Berechnungsverfahren.
DIN EN 14597: Temperaturregel- und -begrenzungs-
einrichtungen
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Technische Regeln
DVGW-TRGI 1986 Ausgabe 1996: Technische Regel
für Gasinstallation.
DVGW-Arbeitsblatt G 260/I: Gasbeschaffenheit.
DVGW W 551:Trinkwassererwärmungs- und Trinkwas-
serleitungsanlagen
- Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legi-
onellenwachstums.
TRF 1996: Technische Regeln für Flüssiggas.
ATV-A-251 Werkstoffe für Abwasserrohre für Kondensate
aus Brennwertkesseln.
VDI 2035 Blatt 1-3: Das Heizwasser ist nach VDI 2035
für Anlagen ≤100 °C, bzw. nach VdTÜV 1466 für Anlagen
≤120 °C aufzubereiten.
VDI 2050: Technische Grundsätze für Planung und
Ausführung für Heizzentralen in Gebäuden sowie Ge-
nehmigungs- und Erlaubnisverfahren und Abnahmen
sind in der beschrieben und in der jeweils gültigen Form
zu beachten.
VDE-Bestimmungen/TAB: Die Gasinstallation ist gemäß
den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des
Gasversorgungsunternehmens und die Elektroinstalla-
tion gemäß den VDE-Bestimmungen und den TAB des
Elektrizitätsversorgungsunternehmens auszuführen. Die
Anlage ist entsprechend vorgenannten Bedingungen
zu betreiben.
VDE 0116: Elektrische Ausrüstung von Feuerungsan-
lagen
EnEV: Energiesparverordnung.
FeuVo: Feuerungsanlagen-Verordnung, Länderverord-
nung. Die Heizkessel dürfen nur in vorschriftsmäßig,
gemäß Landes-FeuVo, ausgeführten Heizungs- bzw.
Aufstellräumen aufgestellt und betrieben werden.
HeizAnlV; Heizungsanlagenverordnung
Die beiliegende Betriebsanleitung muss gut sichtbar im
Heizungs-/Aufstellraum aufbewahrt werden. Die weiteren
Begleitpapiere in die Klarsichttasche stecken und an die
Kesselseitenverkleidung anclipsen.
Um eine zuverlässige und wirtschaftliche Funktion der
Heizungsanlage zu gewährleisten, sind Kessel und Bren-
ner mindestens einmal jährlich durch einen Fachmann
zu warten und zu reinigen.
Wir empfehlen einen Wartungsvertrag abzuschließen.
3062011_0511

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