33. Abgasleitung an der Außenwand
33.1 Abgasführung am Giebel
33.2 Abgasführung an der Außenwand
33.1 Verschleifung bei geringem Dachüberstand
Hinweise!
Ein Mündungsüberstand von mind.40 cm oberhalb des
Daches ist einzuhalten!
Generell sind die landesrechtlich geregelten
bestimmungen für Schornsteine und Abgasanlagen zu
beachten.
Im Zweifelsfall sollte vor einer Sanierung oder
Neuerstellung von Abgas- anlagen der Schornsteinfeger-
meister zu Rate gezogen werden.
Außenwandverlegte LAS Abgasleitungen müssen
mindestens in Abständen von einem Meter mit einer
Original - Befestigungsschelle geankert werden.
Ein Revisionsstück oberhalb der Wandkonsole ist in
jedem Fall erforderlich.
Die Verbrennungsluftversorung erfolgt in der Regel über
die Mündung der Abgasleitung direkt an der Außenwand
sind im Einzelfall genehmigungs-bedürftig.
Bauteile für Mündung an der Außenwand nur auf
Anfrage!
Für die Aufstellung sind die Bauordnungen der Länder zu
beachten.
Bei Aufstellung von Gasfeuerstätten ist das DVGW
Arbeitsblatt G 600
(TRGI 1986) zu beachten.
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Bau-