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Neue Funktionen; Benutzer Qualifikation - Bayrol Pool Relax Chlor Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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3.1

Neue Funktionen

Das Gerät unterliegt einer kontinuierlichen Weiterentwicklung. Neue Software-Versionen können neue, erweiterte oder verbesserte Funktionen
beinhalten, die in der vorliegenden Version des Handbuchs nicht beschrieben sind.
GEFAHR!
Verwendung neuer Funktionen
Aufgrund von kontinuierlicher Weiterentwicklung kann ein Gerät Funktionen enthalten, die im vorliegenden Handbuch nicht oder
nicht vollständig beschrieben sind.
Die Inbetriebnahme solcher neuen oder erweiterten Funktionen ohne gutes und sicheres Verständnis des Anwenders kann unter
Umständen zu Fehlfunktionen und schweren Problemen führen.
Mögliche Folge: Schwere oder tödliche Verletzungen, Beschädigung von Sachwerten.
 Sorgen Sie vor der Inbetriebnahme einer Funktion unbedingt für ein gutes und sicheres Verständnis der Funktion und aller
notwendigen Randbedingungen.
 Besorgen Sie sich ggf. aktualisierte Versionen des Handbuchs oder zusätzlich verfügbare Dokumentation zu den betreffenden
Funktionen.
 Verwenden Sie die integrierte Hilfe-Funktion des Gerätes, um sich über Funktionen und Einstellungen detailliert zu informieren.
 Sollte es Ihnen nicht möglich sein, anhand der verfügbaren Dokumentation ein gutes und sicheres Verständnis einer Funktion
zu erlangen, so nehmen Sie diese Funktion nicht in Betrieb.
3.2

Benutzer Qualifikation

GEFAHR!
Unzureichende Qualifikation des Personals
Gefahren bei unzureichender Qualifikation des Personals!
Mögliche Folge: Tod oder schwere Verletzungen, schwere Beschädigung von Sachwerten.
 Der Anlagenbetreiber muss für die Einhaltung der erforderlichen Qualifikation sorgen.
 Alle Tätigkeiten dürfen nur durch dafür qualifiziertes Personal durchgeführt werden.
 Der Zugriff auf das System muss für unzureichend qualifizierte Personen verhindert werden, z.B. durch Zugangscodes und
Passwörter.
Bezeichnung
Definition
unterwiesene
Als unterwiesene Person gilt, wer über die übertragenen Aufgaben und damit verbundenen möglichen
Person
Gefahren unterrichtet und, soweit erforderlich, angelernt, sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen
und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.
geschulter
Als geschulter Anwender gilt, wer die Anforderungen an eine unterwiesene Person erfüllt und zusätzlich eine
Anwender
anlagenspezifische Schulung erhalten hat.
ausgebildete
Als ausgebildete Fachkraft gilt, wer die Anforderungen an einen geschulten Anwender erfüllt und zusätzlich
Fachkraft
aufgrund seiner Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und
Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Zur
Beurteilung der fachlichen Ausbildung kann auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden
Arbeitsgebiet herangezogen werden.
Elektrofachkraft
Als Elektrofachkraft gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie
Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage, Arbeiten an elektrischen Anlagen
auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu vermeiden. Die Elektrofachkraft muss
die Bestimmungen der geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Unfallverhütung erfüllen.
IT-Spezialist
Als IT-Spezialist (IT = Informationstechnologie) gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse
und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage, Arbeiten an
Computer-Systemen, Netzwerken und Netzwerk-Komponenten auszuführen und mögliche Gefahren
selbstständig zu erkennen und zu vermeiden.
WICHTIGER HINWEIS!
Die Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, sowie der sonstigen gesetzlichen Regelungen und der allgemein
anerkannten sicherheitstechnischen Regeln ist durch den Anlagenbetreiber sicherzustellen!
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