2 Sicherheit
Der Hersteller haftet nicht für Schäden auf-
grund Nichtbeachtung der Gesamtdoku-
mentation.
2.1 Bestimmungsgemäße
dung
Die automatische Filterspülung darf nicht über
die festgelegten Grenzwerte bezüglich Menge
und Druck, oder anderen in der Betriebsvor-
schrift enthaltener Anweisungen betrieben
werden.
Vorgeschriebene
schlusswerte sowie Montage- und Wartungs-
anweisungen sind unbedingt einzuhalten. Das
Handhaben des Aggregats außerhalb der vor-
genannten Bedingungen führt zu Überbean-
spruchungen, denen es nicht standhalten
kann.
Das Nichtbeachten dieser Warnung kann zu
Personen- und Sachschäden führen.
Anlage ausschließlich zur Förderung
•
der vereinbarten Fördermedien ver-
wenden.
Betriebsgrenzen einhalten.
•
Das Wasser darf keine abrasiven oder
•
langfaserigen Bestandteile enthalten,
die die Werkstoffe der verwendeten
Komponenten angreifen. Bei anderen
Medien ist Rückfrage erforderlich.
Sicherstellen, dass Anlage nur mit
•
Fördermedium in Betrieb genommen
und nicht ohne Fördermedium betrie-
ben wird.
Jede andere Verwendung mit dem
•
Hersteller abstimmen.
Die Temperatur des Fördermediums
•
darf 30 °C nicht überschreiten.
2 Sicherheit
Verwen-
elektrische
An-
Rückspülautomatik RSA 2
Vermeidung
von
brauch (Beispiele)
Einsatzgrenzen der Anlage bezüglich
•
Temperatur und Druck beachten.
Die Haupteinsatzgebiete sind:
Wasseraufbereitungsanlagen, oftmals
•
in Kombination mit Druckerhöhungs-
anlagen
WARNUNG
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch
gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hie-
raus resultierende Schäden haftet OSNA
nicht. Das Risiko hierfür trägt allein der Be-
treiber.
2.2 Allgemeine Sicherheitshinweise
Folgende Bestimmungen vor Ausführung
sämtlicher Tätigkeiten beachten.
2.2.1 Produktsicherheit
Die Rückspülautomatik ist nach dem Stand der
Technik und den anerkannten sicherheitstech-
nischen Regeln gebaut. Dennoch sind bei ihrer
Verwendung Gefahren für Leib und Leben des
Benutzers oder Dritter bzw. Beeinträchtigun-
gen der Pumpe und anderer Sachwerte mög-
lich.
naheliegendem
Miss-
7