Rückspülautomatik nur in technisch
•
einwandfreiem Zustand sowie be-
stimmungsgemäß,
gefahrenbewusst
dieser Anleitung betreiben.
Diese Anleitung und alle mitgeltenden
•
Dokumente vollständig und lesbar hal-
ten und dem Personal jederzeit zu-
gänglich aufbewahren.
Jede Arbeitsweise unterlassen, die
•
das Personal oder unbeteiligte Dritte
gefährdet.
Bei sicherheitsrelevanter Störung An-
•
lage sofort stillsetzen und Störung
durch zuständige Person beseitigen
lassen.
Ergänzend zur Gesamtdokumentation
•
die gesetzlichen oder sonstigen Si-
cherheits- und Unfallverhütungsvor-
schriften sowie die geltenden Normen
und Richtlinien des jeweiligen Betrei-
berlandes einhalten.
Technische Aufkleber nicht entfernen.
•
2.2.2 Pflichten des Betreibers
Sicherheitsbewusstes Arbeiten
Die in dieser Betriebsanleitung erwähnten Si-
cherheitsbestimmungen, die Vorschriften zur
Arbeitssicherheit und alle weiteren internen Si-
cherheitsbestimmungen des Betreibers müs-
sen beachtet werden.
Anlage nur in technisch einwandfreiem
•
Zustand sowie bestimmungsgemäß,
sicherheits- und gefahrenbewusst un-
ter Beachtung dieser Anleitung betrei-
ben.
8
2 Sicherheit
sicherheits-
und
unter
Beachtung
Rückspülautomatik RSA 2
Einhaltung und Überwachung sicher-
•
stellen:
bestimmungsgemäße
-
dung
gesetzliche oder sonstige Sicher-
-
heits-
und
schriften
Sicherheitsbestimmungen im Um-
-
gang mit gefährlichen Stoffen
Schutzausrüstung zur Verfügung stel-
•
len.
Gefährdungen durch elektrische Ener-
•
gie sind auszuschließen (Einzelheiten
hierzu siehe z.B. in den Vorschriften
des VDE und der örtlichen Energie-
versorgungsunternehmen).
Bei allen Montage- und Wartungsar-
•
beiten Anlage spannungsfrei schalten
und verriegeln.
Arbeiten an der Anlage nur an druck-
•
loser Anlage durchführen.
Personalqualifikation
Der Anlagenbetreiber muss sicherstellen, dass
mit Tätigkeiten an der Anlage beauftragtes
Personal vor Arbeitsbeginn diese Anleitung
und alle mitgeltenden Dokumente gelesen und
verstanden hat, insbesondere Sicherheits-,
Wartungs- und Instandsetzungsinformationen.
Jegliche Art von Arbeiten an der Anlage darf
nur an der vollständig außer Betrieb genom-
menen Anlage erfolgen. Nach den Arbeiten
sind alle Sicherheitsvorrichtungen wieder zu
montieren und in Funktion zu setzen.
Bevor die Anlage wieder in Betrieb genommen
wird, müssen alle notwendigen Schritte zur In-
betriebnahme durchgeführt worden sein (→
6.1 Inbetriebnahme, S. 36).
Verantwortungen, Zuständigkeiten und
•
Überwachung des Personals regeln.
Verwen-
Unfallverhütungsvor-