Zuerst informieren
Erstinbetriebnahme
Die erstmalige Inbetriebnahme und
Anpassung der Regelung an die örtli-
chen und baulichen Gegebenheiten
müssen von Ihrem Heizungsfachbe-
trieb vorgenommen werden.
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Als Betreiber einer neuen Feuerungs-
anlage sind Sie verpflichtet, diese
umgehend dem für Ihre Liegenschaft
zuständigen Bezirksschornsteinfeger-
meister zu melden. Der Bezirks-
schornsteinfegermeister erteilt Ihnen
auch Auskünfte über seine weiteren
Tätigkeiten an Ihrer Feuerungsanlage
(z.B. regelmäßige Messungen, Reini-
gung).