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VDO Cyclecomputing C 10 WL Bedienungsanleitung Seite 19

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Vfg 96/1999
Allgemeinzuteilung einer Frequenz für die Benutzung durch die Allgemeinheit Nr. 861 unter Verwendung von Sende- und
Empfangsfunkanlagen der Firma CYCLE PARTS GmbH, 76865 Rohrbach.
1. Hiermit wird auf Grund, des § 47 Abs. 1 und 5 des Telekommunikationsgesetzes (TKG( vom 25. Juli 1996 (BGBI S. 1120) der
Frequenzbereich 120 - 122 kHz für die Benutzung durch die Allgemeinheit unter Verwendung von Sende- und Empfangsanlagen
der Vertriebsfirma CYCLE PARTS GmbH, 76865 Rohrbach, mit den Typenbezeichnungen "VDO CYTEC C10 WL" und "VDO
CYTEC C15 WL" allgemein zugeteilt. Bei diesen Funkanlagen handelt es sich um einen drahtlosen Fahrradcomputer zum
Messen und Zeigen von Informationen bezüglich der Geschwindigkeit und Fahrtstrecke mit einer magnetischen Feldstärke
von max. -16 dBµA/m in 3 m Messentfernung. Diese Allgemeinzuteilung schliesst weitere Zuteilungen der gleichen Frequenz zu
ähnlichen oder gleichen Zwecken unter Verwendung anderer Geräte nicht aus.
2. Die Funkanlagen sind wie folgt zu kennzeichnen: Zulassungsnummer "BZT G 750 861 L, Name der Vertriebsfirma, "CYCLE PARTS
GMBH, 76865 Rohrbach" und Typenbezeichnung "VDO CYTEC C10 WL" bzw. "VDO CYTEC C15 WL".
3. Im Rahmen dieser Fequenznutzung dürfen andere Telekommunikationsanlagen sowie andere Funkanlagen nicht gestört werden.
4. Im Rahmen der Allgemeinzuteilung besteht für die Benutzer solcher Funkanlagen keinerlei Schutz vor frequenzmässigen
Beeinträchtigungen durch andere Frequenznutzer im gleichen Frequenzbereich.
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