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Grundlegende Sicherheitshinweise; Bestimmungsgemäße Verwendung; Organisatorische Maßnahmen - tielbürger tk20 Betriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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2 Grundlegende Sicherheitshinweise

2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine ist nach dem Stand der Technik und den
anerkannten sicherheitstechnischen Regeln gebaut.
Dennoch können bei ihrer Verwendung Gefahren für
Leib und Leben des Benutzers oder Dritter bzw. Beein-
trächtigungen der Maschine und anderer Sachwerte
entstehen.
Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand
sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahren-
bewusst unter Beachtung der Betriebsanleitung be-
nutzen! Insbesondere Störungen, die die Sicherheit
beeinträchtigen können, umgehend beseitigen (las-
sen)!
Die Maschine ist ausschließlich für das Kehren in der
Anlagenpflege und im Winterdienst bestimmt. Eine an-
dere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als
2.2 Organisatorische Maßnahmen
Die Betriebsanleitung ständig am Einsatzort der Ma-
schine griffbereit aufbewahren!
Ergänzend zur Betriebsanleitung allgemeingültige ge-
setzliche und sonstige verbindliche Regelungen zur
Unfallverhütung und zum Umweltschutz beachten und
anweisen!
Derartige Pflichten können auch z. B. den Umgang mit
Gefahrstoffen oder das Zurverfügungstellen/Tragen
persönlicher
straßenverkehrsrechtliche Regelungen betreffen.
Betriebsanleitung um Anweisungen einschließlich
Aufsichts- und Meldepflichten zur Berücksichtigung
betrieblicher Besonderheiten, z. B. hinsichtlich Arbeits-
organisation, Arbeitsabläufen, eingesetztem Personal,
ergänzen.
Das mit Tätigkeiten an der Maschine beaufragte Per-
sonal muss vor Arbeitsbeginn die Betriebsanleitung,
und hier besonders das Kapitel Sicherheitshinweise,
gelesen haben. Während des Arbeitseinsatzes ist es
zu spät. Dies gilt in besonderem Maße für nur gele-
gentlich, z. B. beim Rüsten, Warten, an der Maschine
tätig werdendes Personal.
Zumindest gelegentlich sicherheits- und gefahren-
bewusstes Arbeiten des Personals unter Beachtung
der Betriebsanleitung kontrollieren!
Das Personal darf keine offenen langen Haare, lose
Kleidung oder Schmuck einschließlich Ringe tragen.
Es besteht Verletzungsgefahr z. B. durch Hängenblei-
ben oder Einziehen.
Schutzausrüstungen
nicht bestimmungsgemäß. Die Maschine darf z.B. nicht
zum Kehren von Futtermitteln genutzt werden. Es könn-
ten sich Borsten lösen , die vom Tier verzehrt werden
und zu Verletzungen führen. Für hieraus resultierende
Schäden haftet der Hersteller/Lieferer nicht. Das Risi-
ko trägt allein der Anwender. Zur bestimmungsgemä-
ßen Verwendung gehört auch das Beachten der
Betriebsanleitung und die Einhaltung der Inspektions-
und Wartungsbedingungen.
An dieser Kehrmaschine darf kein zusätzliches Räum-
schild betrieben werden. Die Kehrmaschine darf nur
mit vom Hersteller zugelassenen Bürsten betrieben
werden.
Soweit erforderlich oder durch Vorschriften gefordert,
persönliche Schutzausrüstungen benutzen!
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschi-
ne beachten!
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an/auf der Ma-
schine vollzählig in lesbarem Zustand halten!
Bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Maschine
oder ihres Betriebsverhaltens Maschine sofort still-
oder
setzen und Störung der zuständigen Stelle/Person mel-
den!
Keine Veränderungen, An- und Umbauten an der Ma-
schine, die die Sicherheit beeinträchtigen könnten,
ohne Genehmigung des Lieferers vornehmen! Dies gilt
auch für den Einbau und die Einstellung von Sicher-
heitseinrichtungen und -ventilen sowie für das Schwei-
ßen an tragenden Teilen.
Ersatzteile müssen den vom Hersteller festgelegten tech-
nischen Anforderungen entsprechen. Dies ist bei
Originalersatzteilen immer gewährleistet.
Vorgeschriebene oder in der Betriebsanleitung ange-
gebene Fristen für wiederkehrende Prüfungen/Inspek-
tionen einhalten!
Zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen
ist eine der Arbeit angemessene Werkstattausrüstung
unbedingt notwendig.
Standort und Bedienung von Feuerlöschern bekannt-
machen!
Die Brandmelde- und Brandbekämpfungs-
möglichkeiten beachten!
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Grundlegende Sicherheitshinweise

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