Grundlegende Sicherheitshinweise
2 Grundlegende Sicherheitshinweise
2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Produkt ist nach dem Stand der Technik und den
anerkannten sicherheitstechnischen Regeln gebaut.
Dennoch können bei seiner Verwendung Gefahren
für Leib und Leben des Benutzers oder Dritter bzw.
Be-einträchtigungen des Produktes und anderer Sach-
werte entstehen.
Das Produkt nur in technisch einwandfreiem Zustand
sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefah-
renbewußt unter Beachtung der Betriebs- und Mon-
tageanleitung montieren! Insbesondere Störungen,
die die Sicherheit beeinträchtigen können, umgehend
beseitigen (lassen)!
Das Produkt ist ausschließlich zur Montage an die vom
2.2 Organisatorische Maßnahmen
Die Betriebs- und Montageanleitung ständig am Ein-
satzort der Maschine griffbereit aufbewahren!
Ergänzend zur Betriebs- und Montageanleitung allge-
meingültige gesetzliche und sonstige verbindliche Re-
gelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz
beachten und anweisen!
Derartige Pflichten können auch z. B. den Umgang
mit Gefahrstoffen oder das Zurverfügungstellen/
Tragen persönlicher Schutzausrüstungen oder straßen-
verkehrsrechtliche Regelungen betreffen.
Betriebs- und Montageanleitung um Anweisungen
einschließlich Aufsichts- und Meldepflichten zur
Berücksichtigung betrieblicher Besonderheiten, z.
B. hinsichtlich Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen,
eingesetztem Personal, ergänzen.
Das mit Tätigkeiten an der Maschine beauftragte Per-
sonal muss vor Arbeitsbeginn die Betriebsanleitung,
und hier besonders das Kapitel Sicherheitshinweise,
gelesen haben. Während des Arbeitseinsatzes ist es zu
spät. Dies gilt in besonderem Maße für nur gelegent-
lich, z. B. beim Rüsten, Warten, an der Maschine tätig
werdendes Personal.
Zumindest gelegentlich sicherheits- und gefahrenbe-
wusstes Arbeiten des Personals unter Beachtung der
Betriebsanleitung kontrollieren!
Das Personal darf keine offenen langen Haare, lose
Kleidung oder Schmuck einschließlich Ringe tragen.
Es besteht Verletzungsgefahr z. B. durch Hängenblei-
ben oder Einziehen.
Hersteller freigegebenen Maschinen und für das vom
Hersteller zugelassene Zubehör bestimmt. Eine andere
oder darüber hinausgehende Benutzung, wie z.B .in
Verbindung mit selbstgebautem Zubehör, gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden
haftet der Hersteller/Lieferer nicht. Das Risiko trägt
allein der Anwender.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch
das Beachten der Betriebs- und Montageanleitung
und die Einhaltung der Inspektions- und Wartungs-
bedingungen.
Soweit erforderlich oder durch Vorschriften gefordert,
persönliche Schutzausrüstungen benutzen!
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Ma-
schine beachten!
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an/auf der
Maschine vollzählig in lesbarem Zustand halten!
Bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Maschine
oder ihres Betriebsverhaltens Maschine sofort stillset-
zen und Störung dem zuständigen Fachhändler melden!
Keine Veränderungen, An- und Umbauten an der
Maschine, die die Sicherheit beeinträchtigen könn-
ten, ohne Genehmigung des Herstellers vornehmen!
Dies gilt auch für den Einbau und die Einstellung von
Sicherheitseinrichtungen und -ventilen sowie für das
Schweißen an tragenden Teilen.
Nur Originalersatzteile des Herstellers verwenden.
Diese entsprechen den technischen Anforderungen und
beinhalten Gewährleistungs- und Garantieansprüche.
Vorgeschriebene oder in der Betriebs- und Monta-
geanleitung angegebene Fristen für wiederkehrende
Prüfungen/Inspektionen einhalten!
Zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen
ist eine der Arbeit angemessene Werkstattausrüstung
unbedingt notwendig.
Standort und Bedienung von Feuerlöschern bekannt-
machen!
Die Brandmelde- und Brandbekämpfungsmöglich-
keiten beachten!
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