Grundlegende Sicherheitshinweise
2 Grundlegende Sicherheitshinweise
2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Produkt ist nach dem Stand der Technik und den
anerkannten sicherheitstechnischen Regeln gebaut.
Dennoch können bei ihrer Verwendung Gefahren für
Leib und Leben des Benutzers oder Dritter bzw. Be-
einträchtigungen der Produkt und anderer Sachwerte
entstehen.
Das Produkt nur in technisch einwandfreiem Zustand
sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahren-
bewußt unter Beachtung der Montageanleitung mon-
tieren! Insbesondere Störungen, die die Sicherheit be-
einträchtigen können, umgehend beseitigen (lassen)!
Das Produkt ist ausschließlich zur Montage an die vom
Hersteller freigegebenen Maschinen und ist für das
vom Hersteller zugelassene Zubehör bestimmt.
2.2 Organisatorische Maßnahmen
Die Gebrauchsanleitung ständig am Einsatzort der
Maschine griffbereit aufbewahren!
Ergänzend zur Gebrauchsanleitung allgemeingültige
gesetzliche und sonstige verbindliche Regelungen zur
Unfallverhütung und zum Umweltschutz beachten und
anweisen!
Derartige Pflichten können auch z. B. den Umgang mit
Gefahrstoffen oder das Zurverfügungstellen/Tragen
persönlicher Schutzausrüstungen oder straßen-
verkehrsrechtliche Regelungen betreffen.
Gebrauchsanleitung um Anweisungen einschließlich
Aufsichts- und Meldepflichten zur Berücksichtigung
betrieblicher Besonderheiten, z. B. hinsichtlich Arbeits-
organisation, Arbeitsabläufen, eingesetztem Personal,
ergänzen.
Das mit Tätigkeiten an der Maschine beauftragte Per-
sonal muß vor Arbeitsbeginn die Gebrauchsanleitung,
und hier besonders das Kapitel Sicherheitshinweise,
gelesen haben. Während des Arbeitseinsatzes ist es
zu spät. Dies gilt in besonderem Maße für nur gele-
gentlich, z. B. beim Rüsten, Warten, an der Maschine
tätig werdendes Personal.
Zumindest gelegentlich sicherheits- und gefahren-
bewußtes Arbeiten des Personals unter Beachtung der
Gebrauchsanleitung kontrollieren!
Das Personal darf keine offenen langen Haare, lose
Kleidung oder Schmuck einschließlich Ringe tragen.
Es besteht Verletzungsgefahr z. B. durch Hängenblei-
ben oder Einziehen.
Die Maschine ist ausschließlich für das Kehren in der
Anlagenpflege und im Winterdienst bestimmt. Eine an-
dere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als
nicht bestimmungsgemäß. Die Maschine darf z.B. nicht
zum Kehren von Futtermitteln genutzt werden. Es könn-
ten sich Borsten lösen , die vom Tier verzehrt werden
und zu Verletzungen führen. Für hieraus resultierende
Schäden haftet der Hersteller/Lieferer nicht. Das Risi-
ko trägt allein der Anwender. Zur bestimmungsgemä-
ßen Verwendung gehört auch das Beachten der Ge-
brauchsanleitung und die Einhaltung der Inspektions-
und Wartungsbedingungen.
Die Kehrmaschine darf nur mit vom Hersteller zugelas-
senen Bürsten betrieben werden.
Soweit erforderlich oder durch Vorschriften gefordert,
persönliche Schutzausrüstungen benutzen!
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschi-
ne beachten!
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an/auf der Ma-
schine vollzählig in lesbarem Zustand halten!
Bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Maschine
oder ihres Betriebsverhaltens Maschine sofort still-
setzen und Störung der zuständigen Stelle/Person mel-
den!
Keine Veränderungen, An- und Umbauten an der Ma-
schine, die die Sicherheit beeinträchtigen könnten,
ohne Genehmigung des Lieferers vornehmen! Dies gilt
auch für den Einbau und die Einstellung von Sicher-
heitseinrichtungen und -ventilen sowie für das Schwei-
ßen an tragenden Teilen.
Ersatzteile müssen den vom Hersteller festgelegten tech-
nischen Anforderungen entsprechen. Dies ist bei
Originalersatzteilen immer gewährleistet.
Vorgeschriebene oder in der Gebrauchsanleitung an-
gegebene Fristen für wiederkehrende Prüfungen/In-
spektionen einhalten!
Zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen
ist eine der Arbeit angemessene Werkstattausrüstung
unbedingt notwendig.
Standort und Bedienung von Feuerlöschern bekannt-
machen!
Die Brandmelde- und Brandbekämpfungs-
möglichkeiten beachten!
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