Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Garantieerklärung; Ausschluss Der Garantie; Dauer Der Garantie; Rechte Aus Der Garantie - Kyosho ROCK FORCE Bauanleitung

Multifunktions-crawler im maßstab 1:10 für elektromotoren
Inhaltsverzeichnis

Werbung

13. Garantiebedingungen KYOSHO Deutschland GmbH
1. Garantieerklärung
1) Wir übernehmen die Garantie, dass bei den Modellen und Bauteilen der KYOSHO Deutschland GmbH während der Garantiefrist
(§ 4) keine Fabrikations-oder Materialmängel zu Tage treten.
2) Diese Garantie gilt nur gegenüber Kunden, die ein Modell oder Bauteil der KYOSHO Deutschland GmbH bei einem autorisierten
KYOSHO-Fachhändler in der Bundesrepublik Deutschland gekauft haben. Die Garantie ist nicht übertragbar.

2. Ausschluss der Garantie

1) Keine Garantie besteht auf Verschleißteile wie Reifen, Felgen, Lager,Glühkerzen, Kupplungen, Lackierungen etc.
2) Die Garantie ist ferner ausgeschlossen, wenn
- unzulässiges Zubehör verwandt worden ist oder Tuning- oder Anbauteile, die nicht aus dem KYOSHO-Lieferprogramm stammen
oder nicht von der KYOSHO Deutschland GmbH ausdrücklich als zulässiges Zubehör deklariert worden sind. Es obliegt dem
Käufer, sich bei seinem KYOSHO-Fachhändler diesbezüglich zu informieren.
- die Bauanleitung oder Bedienungsanleitung missachtet, das Modell baulich verändert oder zweckentfremdet wurde oder
- der Fehler auf lokale Verhältnisse des Kunden zurückzuführen ist.
3. Hinweis auf gesetzliche Rechte
1) Diese Garantie wird von uns freiwillig und ohne gesetzliche Verpflichtung übernommen.
2) Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihnen auch gesetzliche Rechte zustehen,wenn die von Ihnen gekaufte Sache bei Übergabe an
Sie mangelhaft ist. Diese gesetzlichen Mängelrechte richten sich ausschließlich gegen Ihren Verkäufer, d.h. Ihren autorisierten
KYOSHO-Fachhändler. Nach dem Gesetz können Sie von Ihrem Verkäufer in erster Linie entweder die Reparatur der mangel
haften oder die Lieferung einer neuen Sache verlangen. Hierfür können Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen.
Kommt der Verkäufer Ihrem Verlangen nicht nach, können Sie nach Ablauf der Frist den Vertrag rückabwickeln, d.h. die Sache
zurückgeben und den Kaufpreis herausverlangen, oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Möglicher
weise stehen Ihnen auch Schadensersatzansprüche zu, insbesondere, wenn der Verkäufer den Mangel kannte oder infolge von
Fahrlässigkeit nicht kannte.
3) Die gegen die KYOSHO Deutschland GmbH bestehenden Rechte aus dieser Garantie bestehen zusätzlich zu Ihren gesetzlichen
Rechten und schränken diese Rechte in keiner Weise ein.

4. Dauer der Garantie

1) Die Garantiefrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag des Kaufes bei Ihrem autorisierten KYOSHO-Fachhändler.
2) Von uns erbrachte Garantieleistungen führen nicht zu einem Neubeginn oder einer Verlängerung der Garantiefrist.

5. Rechte aus der Garantie

1) Liegt ein Garantiefall vor, werden wir die defekten Teile nach unserer Wahl austauschen oder reparieren. Austauschteile gehen in
das Eigentum der KYOSHO Deutschland GmbH über.
2) Die Garantieleistungen werden von der KYOSHO Deutschland GmbH Serviceabteilung vorgenommen.
3) Die Material- und Arbeitskosten tragen wir. Falls das Gerät zum Zwecke der Prüfung und Reparatur transportiert wird, geschieht
dies auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten.
4) Weitergehende Ansprüche gegen uns, insbesondere auf Rückabwicklung des Vertrags, Herabsetzung des Kaufpreises oder Scha
densersatz, bestehen aus dieser Garantie nicht.

6. Geltendmachung der Garantie

1) Garantieansprüche sind unverzüglich nach Feststellung eines Material- oder Herstellungsfehlers bei einem autorisierten KYOSHO-
Fachhändler oder bei der KYOSHO Deutschland GmbH, Serviceabteilung, Nikolaus-Otto-Straße 4, 24568 Kaltenkirchen, geltend
zu machen. Für Defekte, die auf eine verzögerte Geltendmachung der Garantie zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Ga
rantie.
2) Zur Geltendmachung der Garantie ist die Vorlage eines Garantiebelegs und des beanstandeten Modells oder Bauteils erforderlich.
Als Garantiebeleg gilt der Servicebegleitschein sowie auch der Verkaufsbeleg, wenn auf dem Verkaufsbeleg der Modelltyp mit der
Bestellnummer vom autorisierten KYOSHO-Fachhändler vermerkt ist und der Verkaufsbeleg mit Stempel, Datum und Unterschrift
des Fachhändlers gegengezeichnet ist.
3) Modelle bzw. Teile sind in gereinigtem Zustand einzusenden (z.B. auch Benzintank völlig entleeren). Wir behalten uns vor, ungerei
nigte Teile auf Ihre Kosten zurückzusenden.
4) Stellt sich nach einer Prüfung des beanstandeten Modells oder Bauteils heraus, dass kein Garantiefall vorlag, sind wir berechtigt,
Arbeitsaufwand nach unseren allgemeinen Stundensätzen, mindestens jedoch eine Aufwandspauschale in Höhe von E 8.50, zu berechnen.
STAND: Januar 2006
Seite 46
den geleisteten
Best.-Nr. 30984

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis