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Wiederinbetriebnahme Nach Der Stilllegung; Sicherheitsprüfung Nach Zeit Und Außergewöhnlichen Vorkommnissen F; Endgültige Außerbetriebnahme, Entsorgung - Jungheinrich ECE 118 Betriebsanleitung

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7.3

Wiederinbetriebnahme nach der Stilllegung

– Flurförderzeug gründlich reinigen.
– Flurförderzeug nach Wartungsplan abschmieren (siehe Kapitel F).
– Batterie reinigen, die Polschrauben mit Polfett einfetten und die Batterie anklem-
men.
– Batterie laden (siehe Kapitel D).
– Getriebeöl auf Kondenswasser prüfen, ggf. wechseln.
– Hydrauliköl auf Kondenswasser prüfen, ggf. wechseln.
– Flurförderzeug in Betrieb nehmen (siehe Kapitel E).
Z
Batteriebetriebene Flurförderzeuge:
Bei Schaltschwierigkeiten in der Elektrik sind die freiliegenden Kontakte mit Kontakt-
spray einzusprühen und eine mögliche Oxydschicht auf den Kontakten der Bediene-
lemente durch mehrmaliges Betätigen zu entfernen.
M
Unmittelbar nach der Inbetriebnahme mehrere Probebremsungen durchführen.
8
Sicherheitsprüfung nach Zeit und außergewöhnlichen Vorkommnissen
Z
Es ist eine Sicherheitsprüfung entsprechend der nationalen Vorschriften durchzu-
führen. Jungheinrich empfiehlt eine Überprüfung nach FEM Richtlinie 4.004. Für die-
se Prüfungen bietet Jungheinrich einen speziellen Sicherheitsservice mit
entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern.
Das Flurförderzeug muss mindestens einmal jährlich (nationale Vorschriften beach-
ten) oder nach besonderen Vorkommnissen durch eine hierfür besonders qualifizier-
te Person geprüft werden. Diese Person muss ihre Begutachtung und Beurteilung un-
beeinflusst von betrieblichen und wirtschaftlichen Umständen nur vom Standpunkt
der Sicherheit aus abgeben. Sie muss ausreichende Kenntnisse und Erfahrung nach-
weisen, um den Zustand eines Flurförderzeuges und die Wirksamkeit der Schutzein-
richtung nach den Regeln der Technik und den Grundsätzen für die Prüfung von Flur-
förderzeugen beurteilen zu können.
Dabei muss eine vollständige Prüfung des technischen Zustandes des Flurförderz-
euges in Bezug auf Unfallsicherheit durchgeführt werden. Außerdem muss das Flur-
förderzeug auch gründlich auf Beschädigungen untersucht werden, die durch evtl.
unsachgemäße Verwendung verursacht sein könnten. Es ist ein Prüfprotokoll anzu-
legen. Die Ergebnisse der Prüfung sind mindestens bis zur übernächsten Prüfung
aufzubewahren.
Für die umgehende Beseitigung von Mängeln muss der Betreiber sorgen.
Z
Als optischer Hinweis wird das Flurförderzeug nach erfolgter Prüfung mit einer
Prüfplakette versehen. Diese Plakette zeigt an, in welchem Monat welchen Jahres
die nächste Prüfung erfolgt.
9
Endgültige Außerbetriebnahme, Entsorgung
Z
Endgültige und fachgerechte Außerbetriebnahme bzw. Entsorgung des Flurförderz-
euges hat unter den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Anwender-
landes zu erfolgen. Insbesondere sind Bestimmungen für die Entsorgung der
F 14

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