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Vorschriften; Normen Und Richtlinien; Österreich; Leistungsgröße Festlegen - Buderus H107H Installationsanleitung

Festbrennstoff- heizkamineinsätze
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Inhaltsverzeichnis

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Vorschriften

3.1

Normen und Richtlinien

Beachten Sie für die Installation und den Betrieb der An-
lage die landesspezifischen und örtlichen Normen und
Richtlinien!
Vor der Installation und der Benutzung des Heizkamineinsatzes:
▶ Technische Dokumente beachten.
Bei der Installation und dem Betrieb der Ofenanlage:
▶ Folgende Vorschriften in der jeweils neuesten Fassung beachten
(Beispiele):
Deutschland
• Heizkamineinsätze für feste Brennstoffe nach DIN EN 13229-CWA,
Kategorie 1c
• Schornsteinbemessung nach DIN EN 13384-1, DIN EN 13384-2
• Technische Regeln des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks (TR-
OL)
• DIN 18896 Feuerstätten für feste Brennstoffe – Technische Regeln
für die Installation
• Örtlichen Bestimmungen über die Aufstellbedingungen (z. B. Feue-
rungsverordnungen der Bundesländer)
Schweiz
• Örtlichen feuerpolizeilichen und baurechtlichen Vorschriften
• Luftreinhalteverordnung (LRV)
• Vorschriften der Vereinigung der kantonalen Feuerversicherungen
(VKF)
• Die zuständige Landesbau- und Feuerungsverordnung
• Technische Regeln des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks (TR-
OL)
• Örtlichen Bestimmungen über die Aufstellbedingungen (z. B. Feue-
rungsverordnungen der Bundesländer)
Österreich
• Die Festbrennstoff-Heizkamineinsätze H107H undH207H sind aus-
schließlich für den Betrieb bei Nennwärmeleistung bestimmt. Die
Festbrennstoff-Heizkamineinsätze dürfen nur mit einem Nachheiz-
kasten oder mit keramischen Zügen betrieben werden.
• Die Auslegung des Wärmespeichers erfolgt unter Verwendung des
Abgaswertetripels zur Schornsteinberechnung.
• Die örtlichen feuerpolizeilichen und baurechtlichen Vorschriften.
• Technische Regeln des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks (TR-
OL)
• Örtlichen Bestimmungen über die Aufstellbedingungen (z. B. Feue-
rungsverordnungen der Bundesländer)
3.2
Leistungsgröße festlegen
Die richtige Größenwahl des Festbrennstoff-Heizkamineinsatzes ist - un-
ter Berücksichtigung des gegebenen Wärmebedarfs - wesentlich für ein
gutes Funktionieren und den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage. Vor
der Installation des Festbrennstoff-Heizkamineinsatzes ist deshalb eine
Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 vom Anlagenersteller durchzu-
führen.
▶ Bei bestehenden Anlagen prüfen, ob die in dieser Installationsanlei-
tung gestellten Anforderungen zum Betrieb des Festbrennstoff-Heiz-
kamineinsatzes erfüllt sind.
3.3

Entsorgung

Bitte beachten Sie Folgendes:
▶ Verpackungsmaterial umweltgerecht entsorgen.
H107H, H207H – 6 720 814 381 (2014/11)
3.4

Brennstoffe

GEFAHR: Verbrennungsgefahr durch Verpuffung!
▶ Niemals flüssige Brennstoffe (z. B. Benzin, Petrole-
um) verwenden.
HINWEIS: Anlagenschaden- und Umweltschaden durch
unzulässige Brennstoffe!
▶ Keine Kunststoffe, Haushaltsabfälle, chemisch be-
handelten Holzreste, Altpapier, Hackgüter, Rinden-
und Spanplattenabfälle zur Feuerung verwenden.
3.4.1
Zulässige Brennstoffe
• Naturbelassenes, luftgetrocknetes Scheitholz (2 Jahre gelagert,
Wassergehalt < 20 %)
• Holzbriketts nach DIN 51731 HP2
• Braunkohlebriketts
Holzarten unterscheiden sich im Heizwert.
• Laubhölzer sind besonders gut als Brennholz geeignet. Sie brennen
langsam mit ruhiger Flamme ab und bilden eine lang anhaltende Glut.
• Nadelhölzer sind harzreich, brennen schneller ab und neigen stärker
zur Funkenbildung.
Kohlearten unterscheiden sich im Heizwert und im Abbrandverhalten.
• Braunkohlebriketts sind als Brennstoff geeignet. Sie brennen lang-
sam mit ruhiger Flamme ab. Die Flamme ist kleiner als bei der Holz-
verbrennung.
3.4.2

Brennstoffe richtig lagern

Die Verwendung von feuchtem Brennstoff führt zu Leis-
tungsverlusten.
Lagerung außerhalb von Gebäuden
▶ Scheitholz möglichst auf der Südseite eines Gebäudes, an vor Nie-
derschlag geschützter und belüfteter Stelle lagern.
▶ Scheitholz locker an einer Wand aufstapeln und mindestens an einer
Seite abstützen.
Bild 4
Brennstofflagerung außerhalb von Gebäuden
Vorschriften
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7

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H207h

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