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Allgemeine Informationen - REMKO GPC 35-75 Montageanleitung

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REMKO GPC
Wahl des Aufstellungsortes
Bei der Festlegung des Aufstellungsortes sind die
Anforderungen abzustimmen in Bezug auf:
n
Brandschutz und betriebliche Gefährdung
Funktion der Raumheizung, Unterdruck bzw.
n
Überdruck im Aufstellungsraum usw.
n
Betriebliche Belange, Wärmebedarf, Nenn-
Luftvolumenstrom, Bedarf an Umluft, Luft-
feuchtigkeit, Raumtemperatur, Luftverteilung,
Platzbedarf
n
Montage-, Reparatur und Wartungsmöglich-
keiten. Die Geräte müssen so montiert werden,
dass sie jederzeit für Reparatur- und War-
tungsarbeiten leicht zugänglich sind
Bei unsachgemäßer Aufstellung und Bedienung
können von den Geräten Gefahren ausgehen. Vor
der Planung und bei der Geräteaufstellung sind
unbedingt die folgenden Punkte zu beachten:
Die Geräte müssen so aufgestellt und
n
betrieben werden, dass Personen durch
Abgase und Strahlungswärme nicht gefährdet
werden und keine Brände entstehen können
n
Bei Aufstellung der Geräte ist darauf zu
achten, dass der austretende Warmluftstrom
keinen schädlichen Einfluß auf die Umgebung
hat
n
Brandgefahren sind in Abhängigkeit von den
Werkstoffen der Auf- und Anstellflächen auszu-
schließen. Siehe dazu TRGI, Abschnitt 5.1.3.3
n
Die zur Montage vorgesehene Wand oder
Decke muss aus nicht brennbaren Baustoffen
bestehen. Ihre Belastbarkeit ist zu prüfen,
gegebenenfalls sind Verstärkungen anzu-
bringen
n
Konsolen müssen ausreichend sicher an der
Wand oder Decke verankert und die Geräte an
den werkseitig dafür vorgesehenen Punkten
darauf befestigt sein
n
Ausreichende Wartungsmöglichkeiten für Wär-
metauscher, Brenner, Ventilator und Abgasab-
führung sind vorzusehen
n
Bedienungseinrichtungen für Gerät und Brenn-
stoffzufuhr müssen vom Boden aus betätigt
werden können. Wartungs- und Reparaturmög-
lichkeiten sind vom Betreiber sicherzustellen
n
Eine frostsichere und ordnungsgemäße Kon-
densatableitung muss sichergestellt werden
Die nachfolgenden Anweisungen zum Einbau und
zur Einstellung der Geräte sind ausschließlich für
autorisiertes Fachpersonal bestimmt. Alle Sicher-
heitshinweise sind unbedingt zu beachten.
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Allgemeine Informationen

In der Regel können die Geräte direkt im zu
beheizenden Raum installiert werden. Bei Aufstel-
lung der Geräte sind grundsätzlich immer die
Richtlinien der Landesbauordnung (LBO) und Feu-
erungsanlagenverordnung (FeuVO) des jeweiligen
Bundeslandes einzuhalten. Die erste Verordnung
zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-
gesetzes (1. BImSchG) und der danach erlas-
senen Rechtsvorschriften der Verordnung über
Kleinfeuerungsanlagen (1. BImSchV) sind eben-
falls anzuwenden.
Das Gerät wird vollständig mit Geruchsverschluss
zur Kondensableitung geliefert. Der Geruchsver-
schluss ist wesentlicher Bestandteil des Geräts
und gilt als Sicherheitseinrichtung. Ein Austausch
durch einen anderen Typ, der nicht vom Hersteller
genehmigt ist, ist verboten. Die Abführung des
Kondenswassers muss entsprechend den jeweils
landesspezifischen Anforderungen und geltenden
Gesetzen erfolgen.
Lüftungsöffnungen
Die Räume, in denen gasbetriebene Geräte
betrieben werden, müssen eine oder mehrere dau-
erhafte Öffnungen (Fenster oder Türen) aufweisen.
Diese Öffnungen müssen an folgenden Stellen ein-
gerichtet werden:
- direkt unter der Decke bei Gasen mit einer Dichte
unter 0,8.
- direkt über dem Fußboden bei Gasen mit einer
Dichte über oder gleich 0,8.
Die Öffnungen müssen an Außenwänden unter
freiem Himmel eingerichtet werden. Für die Größe
der Querschnitte ist die installierte Wärmeleistung
maßgeblich.
Geräte mit Gasbrenner für Gas mit einer Dichte
von über 0,8 (Flüssiggas, Propan, Butan) dürfen
ausschließlich in Räumen installiert werden, in
denen der Fußboden nicht unterhalb des Erdbo-
dens liegt.
Einbauanweisung
Die Mindesthöhe und - abstände der Geräte von
Wänden und Boden sind der Abb. 10 zu ent-
nehmen.
Die Mindestabstände sind die zur Wartung erfor-
derlichen Abstände. Alle Maße sind in mm ange-
geben. Die Höhe (2500 mm) entspricht der von
den Richtlinien angegebenen Mindesthöhe für
„Geräte in hängender Ausführung".

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