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Zulassung Und Konformität - Swissvoice MP11 Bedienungsanleitung

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Swissvoice MP11
erbrachte Gewährleistungsleistung verlängert sich der Gewährleistungszeitraum nicht.
Als Gewährleistungsnachweis gilt der Kaufbeleg mit Kaufdatum. Gewährleistungs-
ansprüche sind innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Gewährleistungsfalles
geltend zu machen.
Im Gewährleistungsfall wenden Sie sich bitte an Ihren Händler/Verkäufer.
Zulassung und Konformität
Dieses Mobiltelefon entspricht den grundlegenden Anforderungen der R&TTE Richt-
linie 1999/5/EG über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und
ist geeignet zum Anschluss und Betrieb in demjenigen Land, in welchem das Gerät
verkauft wurde.
Die Konformitätserklärung ist auf folgender Webseite abrufbar:
www.swissvoice.de
Die Konformität des Mobiltelefons mit der oben genannten Richtlinie wird
durch das CE-Zeichen bestätigt.
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