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Zulassung Und Konformität - Swissvoice MP01 Bedienungsanleitung

Mobile phone (gsm)
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Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder
wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird. Durch eine erbrachte
Gewährleistungsleistung verlängert sich der Gewährleistungszeitraum
nicht.
Als Gewährleistungsnachweis gilt der Kaufbeleg mit Kaufdatum. Gewähr-
leistungsansprüche sind innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des
Gewährleistungsfalles geltend zu machen.
Im Gewährleistungsfall wenden Sie sich bitte an Ihren Händler.
Zulassung und Konformität
Dieses Mobiltelefon entspricht den grundlegenden Anforderungen der
R&TTE Richtlinie 1999/5/EG über Funkanlagen und Telekommunikations-
endeinrichtungen und ist geeignet zum Anschluss und Betrieb in
demjenigen Land, in welchem das Gerät verkauft wurde.
Die Konformitätserklärung ist auf folgender Webseite abrufbar:
www.swissvoice.de
Die Konformität des Mobiltelefons mit der oben genannten
Richtlinie wird durch das CE-Zeichen bestätigt.
Swissvoice MP01
Swissvoice MP01
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