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Zulassung Und Konformität; Entsorgung - Swissvoice SV29 Bedienungsanleitung

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Zulassung und Konformität
Dieses Mobiltelefon entspricht den grundlegenden Anforderungen
der R&TTE Richtlinie 1999/5/EG über Funkanlagen und
Telekommunikationsendeinrichtungen und ist geeignet zum
Anschluss und Betrieb in demjenigen Land, in welchem das Gerät
verkauft wurde.
Die Konformitätserklärung ist auf folgender Webseite abrufbar:
www.swissvoice.net.
Die Konformität des Telefons mit der obgenannten
Richtlinie wird durch das CE-Zeichen bestätigt.

Entsorgung

Wollen Sie Ihr Gerät entsorgen, bringen Sie es zur
Sammelstelle Ihres kommunalen Entsorgungsträgers
(z. B. Wertstoffhof). Das nebenstehende Symbol
bedeutet, dass Sie das Gerät auf keinen Fall in den
Hausmüll werfen dürfen!
Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind
Besitzer von Altgeräten gesetzlich gehalten, alte
Elektro- und Elektronikgeräte einer getrennten
Abfallerfassung zuzuführen. Akkus entsorgen Sie beim
batterievertreibenden Handel sowie bei zuständigen
Sammelstellen, die entsprechende Behälter
bereitstellen.
Verpackungsmaterialien entsorgen Sie entsprechend
den lokalen Vorschriften.
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